Grundschuld-Ablösung, aber wie?
Wir haben ein Haus aus einer Zwangsversteigerung gekauft, auf dem noch eine dicke Grundschuld zugunsten einer Bank besteht. Diese haben wir beim Kauf übernommen. Der Schuldner/Verkäufer sagte, dass das Darlehen nur noch über eine eine geringe Restsumme valutiert und er die erstattet haben will. So sind wir dieses (Klärungs-) Risiko sehr bewusst eingegangen und haben den Zuschlag erhalten.
Nun haben wir mit der Bank gesprochen, und gefragt wie die Grundschuld nun wegkommt. Diese Bank sieht aber nur den Weg, dass wir die komplette Grundschuldsumme an sie zahlen und sagt, dass sogar noch 15,5% Zinsen pro Jahr hinzu kommen und hat uns auch gleich eine Frist gesetzt. :-(
Der Schuldner/Verkäufer will nach wie vor einfach sein Rest-Darlehen loswerden was nur ca. 20% der Summe der Grundschuld ist. Der Verkäufer legte uns ein Schreiben vor, wo die Bank ihm auf Anfrage seinen Darlehensstand schriftlich bestätigt und dass nur dieses eine Darlehen existiert und die Grundschuld derzeit nur dafür verwendet wird.
Wie kann hier vorgegangen werden?
Folgende Fragen noch im Detail:
Was macht die Bank mit dem Geld, wenn wir die Grundschuld komplett bezahlen?
Behält die Bank das Geld ganz oder mehr als das was zur Ablösung des Darlehens nötig ist (z.B. noch andere Gebühren, Zinsen) ?
Können wir anstelle des Verkäufers sein Darlehen (auf einmal) an die Bank zurückzahlen, also stellvertretend für den Verkäufer und könnten wir so auch die Grundschuld erhalten?
Vielen Dank!
Mathilda
3 Antworten
Die Grundschuld löscht der Notar, so wie beim freuen Verkauf.
Ihr zahlt den Kaufpreis auf das Notarkonto, davon zahlt der Notar die Gläubiger aus.
Die Gläubiger werden ja VOR Versteigerung informiert und müssen dann halt im Insolvenz Falle des Schuldners auf die Restsumme verzichten.
Diese Freigabeerklärungen gehen ja VOR Versteigerung an den Notar
Bereits bei der notariellen Übertragung hättet Ihr das mit dem ausstehenden Restkredit klären müssen. Man hätte den Verkäufer durchaus zwingen können diesen Kredit vor der Übertragung im Grundbuch vollständig abzulösen und Euch eine Löschungsbewilligung der Bank auszuhändigen. Jeder Notar weiß, dass eine eingetragene Grundschuld von der Bank zur völligen Bezahlung eingefordert werden kann. Spätestens seit Kredite mit Grundschuldabsicherung von Banken verkauft wurden, sollten die möglichen Folgen jedermann bekannt geworden sein.
Mathilda:
Zur Belegung des Meistgebots, auf das der Zuschlag erfolgte, wurde u a. auf der Basis einer Liebenbelassungsvereinbarung eine Grundschuld übernommen. Den Inhalt der Vereinbarung kennen wir nicht.
Folglich und i.d.R hat der Gäubiger Anspruch auf den Grundschulbetrag samt Zinsen und Nebenleistung.
Weicht der dingliche Anspruch von der gesicherten (Rest-) Forderung des Grund-pfandrechtsgläuigers ab, hat der Schudner (Voreigentümer) oder Abtretungsläubiger oder Pandgläubiger des Rückgewährsanspruchs Anspruch auf den Überschuss.