Abtretung von Grundschulden - Verkauf der Forderung an Dritte
Kann eine Bank (Verkäufer) die Grundschulden (100.000,00 Eur) mit allen Nebenrechten sowie alle sonstigen Rechte und Ansprüche aus der Grundschuldbestellungsurkunde, insbesondere die Ansprüche aus einer persönlichen Haftung für die die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe des Grundschuldbetrages und zwar unter gleichzeitiger Übergabe der Grundschuldbriefe ohne jegliche Mitwirkung und Kenntnis des Sicherungsgebers (Eigentümers) an einen Dritten abtreten wenn das Darlehen notleidend ist oder notleidend gemacht wurde?
2 Antworten

Soweit mir bekannt ist, hat der Gesetzgeber in Deutschland diese Gesetzeslücke geschlossen, so zumindest die Aussage meiner Bank. Jetzt sollte es nicht mehr möglich sein, die Grundschuld ohne den dazugehörigen Darlehensvertrag zu verkaufen. Und damit ist zumindest sichergestellt, dass die bereits geleistet Tilgung mit berücksichtigt wird.
Die andere Möglichkeit ist bei der Bank ein Zusatzprotokoll zum Darlehensvertrag abzufassen, was den Weiterverkauf ohne vorherige Information untersagt.

Hallo Sensen, ich hatte das Thema ebenfalls vor mir gehabt. Ich kann dir nur empfehlen, sich auf offiziellen Seiten zu informieren und dann bei einem neutralen Finanzberater dich abzusichern. Ich habe mich auf http://www.kredit.sc/kreditsicherheiten/forderungen-abtreten/ informiert und auch ebenfalls dort die kostenlose Hotline benutzt. Die Leute waren dort unabhängig und konnten mir sehr nett und kompetent helfen.