Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuld MIT Abtretung der Rückgewähransprüche. Eine Standardvoraussetzung?
Liebe Experten,
ich unterschreibe sehr bald einen Darlehensvertrag für ein Neubauprojekt, den ich über einen Vermittler ausgehandelt habe. Die Unterlagen liegen mir bereits vor.
Was mir neu ist, dass ich im Rahmen der Sicherungsvereinbarung von meinem Rückgewähranspruch abtreten muss. Ist eine Standartpraxis? Wenn so, wozu braucht die Bank zusätzlich zum erstrangigen Eintrag eine Abtretung meiner Ansprüche? Können negative Konsequenzen für mich entstehen, wenn ich meine Raten fleißig und komplett zurückzahle?
Eine weitere Frage bezieht sich auf die Einwilligungserklärung zur Auswertung von Zahlungsverkehrsdaten. Ist es auch eine übliche Voraussetzung?
Herzlichen Dank im Voraus für die hilfreichen Antworten!
Beste Grüße aus Bonn!
1 Antwort

Itseemssoeasy:
Ohne Wiedergabe des vollständigen Textes über die Abtretung der Rückgewährsansprüche ist eine zuverlässige Antwort nicht möglich.
Allgemein üblich und standartisiert ist die Abtretung der Rückgewährsansprüche anderer gegenwärtigen oder künftigen der Grundschuld im Range vor- und gleichstehenden Grundschulden.
Empfehlung:
Kläre mit dem Darlehensgeber den Sachverhalt vor Unterzeichnung des Darlehsenvertrages.