Grenzgänger mit längerem Aufenthalt im Land des Arbeitsortes - Steuer?

1 Antwort

ES kommt grundsätzlich auf den Einzelfall an udn genau kann man es nur wissen, wenn man auch weiß, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland, oder Österreich hat und ob es einen Zweitwohnsitz in Deutschland gibt.

Bei längeren Aufenthalten kann es auch entscheidend sein, ob die Grenze von 182 Tagen überschritten wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Neu1hier 
Fragesteller
 13.06.2023, 11:52

Der Arbeitgeber hat den Sitz in Deutschland, ein Zweitwohnsitz in Deutschland gibt es auch.

0
wfwbinder  13.06.2023, 20:53
@Neu1hier

Die Person sollte einen Beruskollegen von mir aufsuchen. die günstige Besteerung auszuwählen ist eine Rechenaufgabe.

0