Grenzgänger mit längerem Aufenthalt im Land des Arbeitsortes - Steuer?
Hallo,
Wenn man in Österreich lebt und in Deutschland arbeitet und die Grenze nah genug ist, gilt man als Grenzgänger und führt im Wohnsitzstaat die Steuern ab. Jedoch gilt dies nur solange man täglich zurück kehrt (bzw unter 42 Tagen). Wenn man nun länger in Deutschland übernachtet an Arbeitstagen, also zbsp 50 Tage im Jahr, muss man in Deutschland die Steuern abführen oder? Wie bekommt man dann eine Steuernummer aus Deutschland bzw wo muss man sich melden?
Danke
1 Antwort
ES kommt grundsätzlich auf den Einzelfall an udn genau kann man es nur wissen, wenn man auch weiß, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland, oder Österreich hat und ob es einen Zweitwohnsitz in Deutschland gibt.
Bei längeren Aufenthalten kann es auch entscheidend sein, ob die Grenze von 182 Tagen überschritten wird.
Der Arbeitgeber hat den Sitz in Deutschland, ein Zweitwohnsitz in Deutschland gibt es auch.