Gilt für mich als Grenzgänger auch die Pendlerpauschale?
Habe ich mit Wohnsitz in Deutschland, aber Arbeitsplatz im Ausland (NL) genauso einen Anspruch auf die Pendlerpauschale, wie jeder andere, oder entfällt die in so einem Fall?
1 Antwort
Die Pendlerpauschale ist eine besondere Unterart der Werbungskosten aus unselbständiger Arbeit (Anlage N zur Einkommensteuererklärung).
Die Frage, ob Du Deine derartigen Einkünfte in D oder NL versteuern mußt, richtet sich nicht nur nach dem betreffenden DBA NL-D von 1959 und den diversen Nachträgen bis 2004, sondern auch nach Details Deines Arbeitsvertrages und den Einzelheiten der lokalen Arbeitsstätte und deren Zuordnung zu einem Unternehmen im evtl. anderen Staat. Daher solltest Du einen grenznahen Steuerberater konsultieren, der sich mit dieser speziellen Steuerproblematik ausreichend auskennt.
Die Pendlerpauschale kannst Du voraussichtlich dann geltend machen, wenn das komplette Besteuerungsrecht dieser Einkunftsart bei Dir der BRD zufällt.
Diese Fragestellung kann je nach DBA anders geregelt worden sein.