Hat es Ausuwirkungen auf den Hartz IV Anspruch meiner Mutter wenn ich meinen Wohnsitz dort melde?

4 Antworten

Nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählen minder- oder volljährige Kinder, die schon selbst ein Kind haben, Kinder mit eigenem Einkommen, das ihren Lebensunterhalt deckt und Kinder ab 25 Jahren sowie Verwandte und Eltern der ALG II Bezieher.

Solche Verwandte werden allerdings, wenn sie in einem Haushalt mit der Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, zur Haushaltsgemeinschaft gerechnet. Dabei wird häufig unterstellt, dass sie ihre bedürftigen Verwandten, mit denen sie zusammenleben, auch finanziell unterstützen. Das wiederum führt zu Leistungskürzungen für den/die Hilfebedürftigen.

Nach § 9 Absatz 5 des SGB II gilt: „Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach ihren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.“

Diese angebliche Unterstützung muss dem Jobcenter gegebenenfalls widerlegt werden.

http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=1890

Die Meldepflicht besteht erst nach 2 Monaten. Dann muss man sich innerhalb einer Woche anmelden.

Vorsorglich diese Hinweise für Dich und auch für Deine Mutter - gib sie ihr zu lesen:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn du dich mit deiner Mutter beim JobCenter als weiteres Bedarfsgemeinschaftsmitglied anmeldest und Leistungen erhältst, dann gibt es für deine Mutter keine Nachteile. Ansonsten ja. Welche Nachteile genau, müsste noch geprüft werden.

Wenn du beim Bürgeramt keinen Nachweis erbringen muss, wie es bei uns in Neuss der Fall ist, dann könntest du einfach nur im Bürgeramt/Rathaus die Anschrift nennen und fertig. Hauptsache dein Name steht irgendwo auf dem Briefkasten. Solange du nicht beim JobCenter als Kunde angemeldet bist, wird da nichts seitens JobCenter oder seitens deiner Mutter passiert. Nur du könntest damit ggf. gegen Meldegesetz verstoßen.

Wenn du beim Bürgeramt keinen Nachweis erbringen muss, wie es bei uns in Neuss der Fall ist, dann könntest du einfach nur im Bürgeramt/Rathaus die Anschrift nennen und fertig. Hauptsache dein Name steht irgendwo auf dem Briefkasten. Solange du nicht beim JobCenter als Kunde angemeldet bist, wird da nichts seitens JobCenter oder seitens deiner Mutter passiert. Nur du könntest damit ggf. gegen Meldegesetz verstoßen.

Also bei aller Liebe ... da kann man doch wohl nur noch den Kopf schütteln!

Mitnichten ist es so, dass sich daraus keine Nachteile für die Mutter ergeben können! Schon mal etwas von Datenabgelich zwischen den Behörden gehört?

Gerade das Jobcenter gleicht die Daten regelmäßig mit der örtlichen Meldebehörde ab. Ergeben sich da Divergenzen, wird nicht lange gefackelt und ein Verfahren wegen Sozialleistungsbetrug gegen die Mutter eingeleitet. Da sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, ist zudem damit zu rechnen, dass Sie mit Sanktionen zu rechnen hat und zusätzlich wird von ihr die errechnete überzahlte Leistung zurückgefordert.

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@Juergen010

Darum geht es nicht. Es geht NUR um die Meldeanschrift der Tochter. Es geht auch darum, dass hier bei und in Neuss, du dich auf einer beliebigen Anschrift anmelden kannst. Wenn die Tochter die Anschrift der Mutter angibt, natürlich als ihre eigene, dann wird die Mutter nichts davon erfahren. Auch wenn das JobCenter fragt, ob die Tchter bei ihr wohnt, kann die Mutter es verneinen. Das JobCenter kann natürlich Nachweise einholen z.B. Nachbarn befragen. Wenn alle aussagen, sie sehen die Tochter hier kaum, dann ist es kein Beweis, dass die Tochter bei der Mutter wohnt. Somit darf nichts an Leistungen der Mutter verändert werden. Wie ich sagte, die Tochter hat nur die Pflicht sich rechtmäßig zu melden. Die Mutter ist hier praktisch aus dem Schneider...

Wenn du hier in Neuss wohnst, kann ich beim Rathaus deine Anschrift angeben, wenn sie meine Wohnanschrift wissen wollen. Davon wirst du nichts erfahren.

In manchen Städten wie Düsseldorf müssten Nachweise wie Mietvertrag etc. vorgelegt werden.

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