Hartz4 und online Casino Gewinn?

4 Antworten

Wenn das Geld schon ausgegeben wurde, bzw. nicht mehr vorhanden ist und die Summe nicht zurückgezahlt werden kann, sollte dies dem Jobcenter am besten vor Erlass des Bescheides mitgeteilt werden, damit die Familie nicht plötzlich ganz ohne finanzielle Mittel dasteht.

In der Regel wird festgesetzt, dass in den Folgemonaten 30 % (?) von der Regelleistung einbehalten wird, solange bis die Nachzahlung dem Jobcenter komplett zurück gezahlt wurde. Erst dann wird die normale Regelleistung wieder gezahlt.

Über die strafrechtlichen Konsequenzen wurde bereits geantwortet ☝️

danke für die Nachricht, kann man mit Gefängnis oder Bewährung rechnen? Mein Bruder hat extrem Angst weil or überall gelesen haben bis zu 5 Jahre Haft... wie hoch könnte denn so eine Geldstrafe ausfallen

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@Adelin29

"Haftstrafe" Quatsch...... dazu müsste ihm " Vorsatz" zur Last gelegt werden können.(evtl. Spielsucht ist eine anerkannte Krankheit)

Tipp: ehrlich sein und aufrichtige Reue zur Wiedergutmachung zeigen, daß ist schon die halbe Miete ☝️

Mal ganz ehrlich, allein 100,-€ vom Regelsatz zu verzocken.....😴 der Mann ist doch spielsüchtig und braucht professionelle Hilfe ‼️ ansonsten sind Ehefrau mit Kind allein lebend finanziell besser gestellt, auch mit Hartz IV 🤷

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Also ist das schlimmste was passieren kann 30% Kürzung seines Regelsatzes? Miete und das Geld von seiner Frau und dem Kind bleibt unberührt? Das wäre ja schon mal super damit könnte er leben

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Er muss den vollen ! Gewinn zurückzahlen .... nicht nur den Gewinn abzüglich den Einsätzen - das mal vorab.

Es ist davon auszugehen, dass das JC Kontoauszüge über viele zurückliegende Monate wird haben wollen.

Rückforderung ergeht gegen ihn als Leistungsbezieher und nicht gegen die BG in ihrer Gesamtheit .....

Dabei wird lediglich sein Regelsatz gekürzt. Allerdings bleibt es auch nicht alleine dabei, sondern es wird eine Anzeige erfolgen ...... bei der auch noch eine Geldstrafe zu erwarten sein dürfte. Also sollten Bruder und Schwägerin schnellstens / mindestens für (anrechnungsfreies ) zusätzliches Einkommen sorgen.

ALG2 darf man nicht in Gewinnspiele investieren, man darf theoretisch nicht mal Lotto spielen. Dementsprechend bleibt man auf Einsätze und Verluste voll sitzen und Gewinne sind Anrechenbar.

Man kann Gewinne und Verluste nicht gegenrechnen.

Die Gewinne vor Verlust sind als anrechenbar, nicht die Gewinne nach Abzug Verlust und Einsatz. Das ist das Problem.

Es besteht für Hartz IV Bezieher kein generelles ( Lotto) Spielverbot.

Allerdings..... im Falle eines Gewinnes, muss dann sofort eine Meldung beim Jobcenter gemacht werden.

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@Gaenseliesel

Es gibt kein Spielverbot aber man kann eben Verluste und Einsätze nicht gegen Gewinne Gegenrechnen.

Selbst der 3er im Lotto ist theoretisch zu melden und wenn man dasselbe für den Schein ausgegeben hat wie man Gewinnt, dann hat man irgendwo Pech.

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@berlina76

Einen 3-er oder 4-er dem JC melden..... das wären 7,- bis höchstens 40,-€ beim 4er 🤭 eine solche Meldung wäre vielleicht eine "Arbeitsbeschaffung" für die JC Mitarbeiter ...... aber höchst kontraproduktiv, denn es gibt garantiert an anderer Stelle reichlich an Sozialbetrug zu prüfen.

Es gibt für Hartz4 Bezieher einen mtl. Freibetrag btr. zusätzliche Einnahmen..... bei einem monatlichen "Gewinn" bis weit unter dieser Marke, würde i c h meine Füße still halten.

Manche dieser Menschen sparen sich oftmals ein paar Cent vom mtl. Regelsatz ab, um sich u.a. mit einen kleinen Lotto Schein wenigstens ab und an, als selbstbestimmender freier Mensch fühlen zu können.

Bei aller Liebe, hier sollte auch ein privilegierter JC Mitarbeiter mal "die Kirche im Dorf lassen" 🙏

🤷

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Ich beneide dich. 400€ habe ich noch nie auf meinem Konto gesehen. Aber vielleicht muss ich hier bleiben und lernen, wie du es machst. In der Tat sagst du wirklich richtige Dinge.