Gewerbe für freiwilligen Geldbetrag?

3 Antworten

Sobald Dir Tringeld gegeben wird, mu0t Du ein Gewerbe anmelden, denn Du erziehlst daraus ja Einnahmen, die Du auch versteuern mußt. Sind dies Deine einzigen Einnahmen, so wirst Du am Jahresende alles zurückbekommen, denn Du wirst die Freibeträge nicht übersteigen. Du kannst auch mit dem Hinweis, daß dem so ist, von einer Gewerbenameldung absehen.

Gewinnerzielungsabsicht ist vorhanden, also ist es auch ein Gewerbe.

  • Ja und Du bist umsatzsteuerlich Unternehmer, also sobald Deine Einnahmen 22.000,- übersteigen bist Du im Folgejahr Regelbesteuerer in der Umsatzsteuer.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986