Die Baufirma hat Insolvenz angemeldet, die Arbeit ist mangelhaft . Muss ich die Rechnung bezahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den Gang zum Rechtsanwalt kannst Du Dir wohl nicht sparen, denn der Insolvenzverwalter (den meinst Du wohl mit dem "Anwalt" der Baufirma) muß ausstehende Forderungen geltend machen und das ggf. auch gerichtlich. Nur dann, wenn Du diesen Werklohnforderungen konkrete Gegenansprüche gegenüberstellen kannst, bleibt Dir eine Zahlung erspart. Selbstverständlich haftet ein Unternehmen auch in der Insolvenz auf Sachmängelgewährleistung. Nur muß man diese Mängel eben im Detail darstellen. Diese mühsame Arbeit bleibt Dir nicht erspart und angesichts der da lauernden zahlreichen Tücken bist Du ohne Rechtsvertreter aufgeschmissen. Das Lamentieren über die Kosten einer Anwaltsbeauftragung hilft da wenig: Ohne Anwalt wird es mit Sicherheit noch teurer für Dich!

Recht herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

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Insolvenzverwalter meldet sich bei Dir ganz bestimmt. Wenn nicht, mache keine Sorge, begleiche die Rechnung nicht.