Geschäftsfahrzeug als Kleinunternehmer verkaufen. Zählt der Verkauf zur 17500€ Grenze?

1 Antwort

 (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

DAs dürfte Deine Frage schon beantworten. Es gehört nciht dazu.

Aber dieser Teil Deiner Frage lässt mich stutzen:

 mache ca. 16.000€ Umsatz im Jahr durch gewerbliche Dienstleistung

Also sind Deine Kunden Unternehmer, die auch Vorsteuerabzug haben. Somit wäre es für Dich eindeutig günstiger auf Regelbesteuerung zu optieren, den Kunden die Umsatzsteuer zu berechnen und selbst Vorsteuerabzug zu haben.

Somit wäre es für Dich eindeutig günstiger auf Regelbesteuerung zu optieren

Eben. Diese KU-Regelung gehört abgeschafft oder auf wenige Fälle reduziert. Es ist reine Geldverbrennung.

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@EnnoWarMal

Abschaffen wäre schon praktisch, aber es gibt schon einige Nebengewerbe/freiberufliche Nebentätigkeiten, wo es sich lohnt.

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@wfwbinder

Aus meiner Sicht ist die KU-Regelung lediglich ein Instrument zur Entlastung der Bürokratie auf Kosten des Unternehmers.

Man könnte das Problem auch anders lösen, beispielsweise indem man Vermietungsumsätze (von Oma Uschi an den netten Studenten im Hinterhaus) aus der Umsatzsteuer entlässt.

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