Genaue Regeln Freiberufler nicht mehr in Familienversicherung Krankenkasse moglich?
Hallo,
Mein Frau ist freiberuflich und hat in 2017 +-3800 Euro Bruttoeinkommen, oder weniger als 425 Euro/ Monat am Durchschnitt. In 4 Monate hat Sie trotzdem mehr als 425 Euro verdient, und sie hat nur einkommen in 7 Monate (Jan bis Jul). Sie hat ihre monatliche einkommen gemeldet bei der Krankenkasse, und die Krankenkasse hat uns insgesamt Kosten für 7 Monate angerechnet, obwohl die Durschnitt im Jahr weniger als 425 Euro ist, und sie in 3 von die 7 Monate auch weniger als 425 Euro verdient hat. Dem Rest des Jahres ist sie versichert mit der Familienversicherung.
Jetzt finde ich nirgendwo im Net Info über wie es entschieden werde die Rechnung zu uber den ganzes Periode Jan - Jul, oder warum sie nich das ganzes Jahr mit der Familienversicherung versichert sein konnte, oder am minstens für die Monate wo sie weniger als 425 Euro verdient hat.
Darf jemand das erklaren für uns, bitte?
2 Antworten

Hallo, richtig wäre, dass die Familienversicherung in den Monaten entfällt, wo der Verdienst höher war und in den anderen Monaten weiter besteht.
Ich fürchte, Ihr habt irgendwann mal ein Kreuz bei "hauptberuflich selbstständig" gemacht ?
Viel Glück
Barmer

Auch wenn Dein Sachverhalt etwas unstrukturiert ist und viel enthält, was nicht wichtig ist, fehlt eine entscheidende Angabe.
War die Freiberufliche Tätigkeit nur in der Zeit von Januar bis Juli und wurde dann aufgegeben, oder gab es in den Monaten einfach keine Aufträge?
Wenn die freiberufliche Tätigkeit ganzjährig betrieben wurde, aber in Aug. bis Dez. keine Einnahmen waren, dann braucht ihr nur den Einkommensteuerbescheid 2017 einzureichen und um Korrektur bitten.
Wenn die freiberufliche Tätigkeit nur 7 Monate betrieben wurde, ist es so, wie abgerechnet wurde m.E. korrekt.
Stellt sich mir nur die Frage, warum habt ihr denn die Einkünfte monatlich gemeldet und wie habt Ihr die ermittelt?
Bei den unternehmerischen Tätigkeiten, egal ob gewerbliche, oder freiberuflich, gibt es Schwankungen. Also macht man eine Vorausberechnung, meldet die an die Krankenkasse und wenn das Jahr um ist, meldet man das exakte Ergebnis.
Von unseren Mandanten wollen die Krankenkasse immer den Einkommensteuerbescheid.