Gemeinsames Sorgerecht. Wer entscheidet wenn das Kind Geld erbt?

5 Antworten

Hallo,

als sorgeberechtigte Eltern solltet ihr gemeinsam eine einvernehmliche Entscheidung im Interesse des Kindes finden.

Könnt ihr euch über die Vermögensverwaltung nicht einigen, besteht die Möglichkeit, eine Einigung über das Familiengericht zu erreichen. 


Ja. Im Zweifelsfall wird das Geld einfach mündelsicher angelegt bis zur Volljährigkeit. Es gehört schließlich dem Kind und nicht den Eltern.

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Was sagt das Gesetz über die Rechte und Pflichten des Sorgerechts?

"Das Sorgerecht ist die Pflicht und das Recht beider Eltern, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen.

 Die Sorge zielt auf die Wahrung und Förderung der körperlichen, geistigen, seelischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen des Kindes.

 Das Sorgerecht umfasst das Recht, für das Kind als Person zu sorgen (Personensorge) und das Recht, sein Vermögen zu betreuen (Vermögenssorge)."

Ich denke doch, dass hier nur beide gemeinsam entscheiden dürfen. Ich meine auch, dass z. B. Banken die Unterschriften von beiden Elternteilen verlangen, solange nicht das alleinige Sorgerecht nachgewiesen wird.

Denke auch daran, dass die Eltern das geerbte Geld des Kindes nur verwalten bis zu dessen 18. Geburtstag. Das Erbe darf nicht verwendet werden für Dinge, die die Eltern in Form von Unterhalt ohnehin schulden. 

(Also z.B. Kleidung, übliche Möbel, Urlaub etc. Dazu müßte man nochmal nachlesen im einzelnen. Ein Auto zum 17. Geburtstag bei begleitetem Fahren wäre wohl aus dem Erbe entnehmbar, wobei das Kind dann ja auch schon eine eigene Meinung hat.)

Gemeinsames Sorgerecht

Genau richtig, was bedeutet, wenn man sich nicht einigen kann, das Familiengericht.

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Bei gemeinsamem Sorgerecht beide.

Lg