Geld zurück bei nachreichen der Überweisung?
Neulich hatte ich einen Termin bei meinem Gynäkologen, hatte aber meine Überweisung vergessen. Also habe ich brav meine 10 € Praxisgebühr gezahlt in dem Glauben, ich bekomme mein Geld wieder zurück, wenn ich die Überweisung umgehend nachreiche. Das war aber nicht der Fall. Wieso bekomme ich das Geld nicht zurück? Die Überweisung liegt doch jetzt vor.
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Hamburg (dpa/gms) - Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Arzt oder die Krankenkasse doppelt gezahlte Praxisgebühr erstattet. Eine Rückzahlung erfolge allein aus Kulanz der Praxis, erklärt Britta Cassone von der DAK in Hamburg.
In vielen Praxen ist es üblich, dass Patienten, die ihre Praxisgebühr für das jeweilige Quartal bereits bei einem anderen Arzt gezahlt haben, aber keine Überweisung dabei haben, zunächst erneut die Praxisgebühr zahlen. Diese bekommen sie aber zurück, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist eine Überweisung nachreichen. «Das ist aber nur Kulanz des Arztes», sagt Cassone.
Verstreicht die Frist, bekommen Betroffene das Geld nicht zurück. Auch die Krankenkassen erstatten laut Britta Cassone die mehrfach gezahlte Gebühr nicht.