Gartenzaun Allgemeingut?

3 Antworten

Das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplizierte Sache. Da gibt es viele Mißverständnisse.

Ein beliebtes Mißverständnis ist zu glauben, man habe Eigentum am Gartenanteil.

Das ist rechtlich völlig unmöglich. Am Grundstück gibt es immer und ohne jede Ausnahme Bruchteilseigentum. Mit anderen Worten, "Dein" Gartenanteil steht nicht in Deinem Alleineigentum, sondern gehört allen Miteigentümern gemeinsam, ist also Gemeinschaftseigentum.

Was Du an "Deinem" Gartenanteil aber haben kannst ist ein Sondernutzungsrecht. Außer Dir darf diesen Gartenanteil kein anderer Eigentümer nutzen.

Der Zaun steht mithin auf Gemeinschaftseigentum und gehört ALLEN Eigentümern gemeinsam.

Der Gartenzaun steht auf meinem Grundstück

Sicher, dass es sich dabei um DEIN Grundstück handelt? Normalerweise dürfte es bei Eigentumswohnungen bei dem Grundstück um einen MITeigentumsanteil handeln...?! Oder ist das in der Teilungserklärung und im Grundbuch als DEIN Grundstück ausgewiesen, oder ggf. nur mit einem Sondernutzungsrecht verbunden? Dann hätte die Hausverwaltung durchaus recht.

Diethart52 
Fragesteller
 14.06.2023, 13:45

Im Kaufvertrag für die Wohnung ist auch der Wohngarten ausgewiesen

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berlina76  14.06.2023, 15:00
@Diethart52

Aber als was? Als Sondereigentum oder als zugewiesene Fläche/ zur Nutzung überlassen Fläche aus dem Gemeinschaftseigentum

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Privatier59  14.06.2023, 16:11
@Diethart52

Dann schau mal genau hin. Da steht etwas von Sondernutzungsrecht. Das ist was völlig anderes als Eigentum.

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Jede Mauer, jeder Stein, jedes Fenster und jede Tür gehört allen!

So auch der Zaun.

Du solltest dich vielleicht einmal informieren, was das überhaupt bedeutet, wenn man in einer Eigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung hat!