Schlüsselübergabe einer neuen Eigentumswohnung
hallo, vielleicht weiß jemand Bescheid und kann mir helfen: Ich habe eine Eigentumswohnung (Neubau) gekauft. Nun ist nächste Woche die Begehung und eine Woche später die Schlüsselübergabe. Der Bauher wil, daß alles vor der Schlüssel-Übergabe bezahlt ist. Im Vertrag steht: 8,4% nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe, 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.Die 8,4 % will er jetzt vor der Begehung, die restlichen 3,5 % müssen vor der Schlüsselübergabe bezahlt sein, sonst bekomme ich die Schlüssel nicht. Ist das rechtens, denn nachher habe ja ich das volle Risiko, wenn sich Mängel herausstellen. Und wer bestimmt "nach vollständiger Fertigstellung", denn jetzt, eine Woche vorher, ist schon absehbar, daß nicht alles fertig sein wird (die Wohnung schon, aber der ganze Bau ist noch Baustelle).Auch habe ich einen nebulösen Lüftungsschrank und gleichzeitig Wärmerückgewinnungsgerät im Badezimmer, was meiner Meinung dort nichts zu suchen hat, und diesen möchte ich zuerst mal in Gang setzen können wegen der Lärmbelästigung. Danke für Eure Antwort. Inge
1 Antwort
Das Ansinnen steht in Widerspruch zur zwingenden Vorschrift in der Makler- und BauträgerVO:
http://www.buzer.de/gesetz/2268/a32051.htm
Vollständig fertig gestellt ist der Bau gerade noch nicht und Mängel sind offenbar auch vorhanden.
Dein Problem ist allerdings, wie in solchen Fällen üblich, die Macht des Faktischen. Wenn Du nicht zahlst, bekommst Du den Schlüssel nicht und mußt erst mal zu Gericht ziehen.
Im übrigen: Hat der Bauträger keine Sicherheitsleistung erbracht, wie z.B. eine Fertigstellungbürgschaft oder eine Bürgschaft für Sachmängelbeseitigung?