Schlüsselübergabe einer neuen Eigentumswohnung

1 Antwort

Das Ansinnen steht in Widerspruch zur zwingenden Vorschrift in der Makler- und BauträgerVO:

http://www.buzer.de/gesetz/2268/a32051.htm

Vollständig fertig gestellt ist der Bau gerade noch nicht und Mängel sind offenbar auch vorhanden.

Dein Problem ist allerdings, wie in solchen Fällen üblich, die Macht des Faktischen. Wenn Du nicht zahlst, bekommst Du den Schlüssel nicht und mußt erst mal zu Gericht ziehen.

Im übrigen: Hat der Bauträger keine Sicherheitsleistung erbracht, wie z.B. eine Fertigstellungbürgschaft oder eine Bürgschaft für Sachmängelbeseitigung?