Garagenmiete für Erben?

4 Antworten

Der Pflichtteil ist vom Realvermögen zu berechnen. Also das vorhandene Vermögen nehmen (Kontoguthaben, Bargeld, Haus, Auto, etc.) und davon die Schulden zum Zeitpunkt des Erbfalls abziehen. Von diesem Vermögen musst du dann den Pflichtteil berechnen und diesen auf Verlangen in Geld ausbezahlen.

frage ich mich, ob ich die Garagenmieten, die ich nach seinem Tod bezahlt habe, vom Pflichtteil abziehen kann. 

Nicht vom Pflichtteil, sondern vom Nachlass insgesamt kannst du sie abziehen.

Vom PT nicht, aber vom ganzen, je nach Kinderanzahl wird es dann etwas weniger sein.

Das wären dann Nachlassverbindlichkeiten, die man eben abziehen kann. Ebenso wie Bestattungskosten etc.. Der Pflichtteilsanspruch bezieht sich nur auf den Nettonachlass.