Pflichteil einfordern

4 Antworten

Jedes der beiden anderen Geschwister muß seinen Pflichtteil einfordern. Da für Deinen Fall die Summe ja bereits ausgehandelt ist, können sie den gleichen Betrag einfordern. Zahlt die Alleinerbin nicht aus, muss jeweils der Klageweg beschritten werden.

Ist in Deinem Fall die Beklagte mit der Zahlung in Verzug, dann würde ich ihr letztmals eine Frist zur Zahlung setzen und wenn dann noch erforderlich mich mit dem Gerichtsurteil an einen Gerichtsvollzieher wenden, um den Betrag eintreiben zu lassen.

Gute Antwort, Danke

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Wenn der Anwalt das richtig gemacht hat, müsste irgendwo stehen (.... unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung)

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...wer als leibliches kind nicht alleinerbe ist...,der hat´s wohlkaum verdient und sollte sich selbst fragen was schief gelaufen ist...ganz ehrlich wer nie da ist hat auch nicht verdient irgendwas zubekommen...irgendwie war mir auch so das nicht mal mehr gesetzestechisch der pflichtanteil gezahlt wereden muss...

Wieso macht ihr Euch sorgen? die Anwaltskosten muss doch die Beklagte zahlen. Oder war es ein reiner Vergleich, also man hat sich nur geeinigt?

Dann gilt der Vergleich natürlich nur für Dich.

Aber auch dass ist kein Problem.

Deine beiden Geschwister schreiben die Erbin einfach an und fordern das Gleiche, was Du bekommen hast.

Wenn die nicht zahlt, wird man einfach ankündigen: Zahlung bis ....., sonst klage.

Dann wird die die Kosten tragen müssen, weil Dein Vergleich für ein Gericht schon präjudizierend ist und so würde das Gericht eben auf die gleiche Summe höchstwahrscheinlich befinden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Danke für die Anwort, Frist zur Zahlung ist der 28.11.2014. Ich musste meine Kontonummer meinem Anwalt mitteilen und er überweist abzüglich der Anwaltskosten den Restbetrag vom Anderkonto an mich. Nach Eingang der Summe schreiben meine Geschwister die Alleinerbin an. Per Einschreiben mit Rückschein .Vereinbart wurde noch das die Alleinerbin einige Billder meines Vaters und der Vorfahren, wie unsere Grosseltern, zusendet. Was sie zwar zugesichert hat aber zwei Bilder sind auch mehrere. Bis jetzt ist da auch nichts eingegangen. Da ich keinen Anspruch auf Sachwerte habe wird das wohl beim Versprechen bleiben und sie das nicht tun. Wir werden sehen. Obwohl diese Bilder für sie ohne Wert sind, ausser die Bilder unseres Vaters vielleicht.

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Ich hatte auch schon angefangen zu schreiben, dann aber aufgehört, weil mir der Zusammenhang nicht klar wurde.

Es hört sich so an, als wenn hier nur die 2 Anwälte, ohne das Klage erhoben wurde, gehandelt haben. Im Ergebnis kommt ja nun etwas heraus, was überhaupt kein Vergleich ist, sondern der Fragesteller/die Fragestellerin erhält ja das, was gesetzlich geregelt ist, nämlich den Pflichtteil.

Das wurde vermutlich von Anfang an falsch angepackt. Wenn hier geklagt worden wäre, wären die Anwaltskosten auf jeden Fall zu Lasten der Stiefschwester gegangen.

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@gammoncrack

stimmt, ich hätte das auch anders angepackt. Erstmal den Erbschein holen, als Kind ein Selbstgänger und dann ein freundlicher Brief und der nächste Gang zum Amtsgericht.

Aus meiner Sicht 2.900,- Euro die man eventuell hätte sparen können.

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Tatsächlich haben und du und deine Geschwister als leibiche Abkömmlinge des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch n. § 2303 BGB, wenn ihr von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurdet.

Dummerweise zahlst du deinen Anwalt selbst, wenn du deinen Anspruch durch ihn verfolgen lässt, ohne die Verpflichte nachweislich vergeblich dazu augefordert zu haben :-(

Daher solltest du deinen Geschwistern raten, nunmehr selbst (!) zugangssicher (Einwurfeinschreiben) gegenüber der Stiefschwester ihren Anspruch gegenüber geltend zu machen: "... gemäß mit vorliegenden Testament des [Vaters] bin ich als Abkömmling von der Erbfolge ausgeschlossen und daher gem. § 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtteilsberechtigt. [Als Beweis füge ich meine Abstammungsurkunde sowie eine Kopie meiner Bankkarte bei der [Bank] bei]. Nach mir vorliegenden Unterlagen beläuft sich der Reinnachlass meines Vaters auf XXX EUR, von dem ich 1/6, mithin XXX EUR als Pflichteil in Geld geltend mache. Sie sind aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens meinen Pflichtteil i. H. v. XXX EUR auf mein Konto DE XXX zu überweisen. Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich einen Anwalt mit Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen und ggf. Stufenklage erheben. Diese Prozesskosten fallen dem Nachlass als Erbfallverbindlichkeit zu und wären im Übrigen aus Rechtsgrund Verzugsschaden dann von Ihnen zu tragen."

Diese Vorgehensweise ist für die Geschwister kostenlos und hat zudem den Vorteil, das mit Rechtkraft eines Urteils bei Nichtzahlung vollstreckt werden könnte, während du weiterhin geschuldete Zahlung vorschüssig einklagen müsstest.

G imager761