Freiberufliche Tätigkeit nicht angemeldet - wie weiter?
Hallo!
Ich bin seit 2 Jahren nebenberuflich als Dozent tätig und hatte bisher 3 Aufträge, die insgesamt 1.500€ generiert haben. Alles wurde über EÜR in der Steuererklärung angegeben und ging problemlos durch. Im Dezember habe ich auch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung losgeschickt, aber der kommt sicher zu spät. Dazu habe ich 2 Fragen:
1) Habe ich etwas zu befürchten, da ich mich nicht beim FA gemeldet habe? Ist es ein schlechtes Zeichen, dass das FA immer noch nicht auf meinen Fragebogen reagiert hat?
2) Ich möchte jetzt regelmäßiger Einnahmen generieren und habe auch schon einen neuen Kunden, dessen Vertrag mir vorliegt. Aber das Finanzamt hat sich ja noch nicht gemeldet. Was denkt ihr, sollte ich mit neuen Aufträgen warten, bis sich das FA zurück meldet?
Danke für eure Hilfe!
1 Antwort

Ist es ein schlechtes Zeichen, dass das FA immer noch nicht auf meinen Fragebogen reagiert hat?
Nein, denn die fühlen sich vera...ht.
Weil:
Ich bin seit 2 Jahren nebenberuflich als Dozent tätig und hatte bisher 3 Aufträge, die insgesamt 1.500€ generiert haben. Alles wurde über EÜR in der Steuererklärung angegeben und ging problemlos durch.
Die kennen Deinen Fall und die Dozententätigkeit doch schon.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wäre sinnvoll gewesen bevor die Tätigkeit aufgenommen wurde, oder zumindest vor der ersten Steuererklärung mit "EÜR" und Anlage"S".
Ich möchte jetzt regelmäßiger Einnahmen generieren und habe auch schon einen neuen Kunden, dessen Vertrag mir vorliegt.
Schön, das Unternehmen floriert.
Aber das Finanzamt hat sich ja noch nicht gemeldet. Was denkt ihr, sollte ich mit neuen Aufträgen warten, bis sich das FA zurück meldet?
Warum sollten die sich melden? Durch die Einkommensteeurerklärung kennen die die Nebentätigkeit.
Nur eine Änderung, z. B.auf Regelbesteuerung in der Umsatzsteuer, wenn der Kunde Unternehmer ist und damit die Regelbesteuerung günstiger wird, wäre mitzuteilen, aber selbst dass darf bis zur Steuererklärung noch aufgeschoben werden.

Wenn das Finanzamt Dir eine andere Steuernummer hätte geben wollen, dann wäre es passiert.
Das kann aber natürlich jeder Zeit noch passieren, wenn Du in eine andere Bearbeitung wanderst, aber freiberufliche Tätigkeiten wurden schon veranlagt, also ist alles OK.
Wurden in den Einkommensteuerbescheiden mit den Zusatzeinnahmen schon Vorauszahlungen festgelegt? Oder kam es aus anderen Gründen gar nicht zu einer NAchzahlung?

Top, da bin ich richtig beruhigt. Ich hab sogar jeweils Geld zurück bekommen, da ich viel spende. Entsprechend kamen auch keine Forderungen zu Vorauszahlungen.
Ich schlussfolgere also, dass ich fröhlich weiter mache und den nächsten Dozenten-Gig annehme.
Gilt bei freiberuflichen Tätigkeiten eigentlich auch eine Einkommensgrenze von 17.500€/Jahr?
Vielen Dank, das hat mir echt die Angst genommen!

Gilt bei freiberuflichen Tätigkeiten eigentlich auch eine Einkommensgrenze von 17.500€/Jahr?
Nun bin ich trotz fast 50 Jahre in der Steuerberatung etwas ratlos.
Eine Einkommensgrenze von 17.500,- Euro kenne ich nicht.
17.500,- Euro war mal die Umsatzgrenze (Einnahmen) für Kleinunternehmer, die inzwischen auf 22.000,- Euro angehoben wurde.
Das ist aber eine reine Umsatzgrenze und hat nichts mit Einkommen zu tun.
Das (Neben-)Einkommen als Freiberufler ist nur bis 410,- Euro im Jahr steuerfrei und bis 820,- Euro gibt es noch eine Gleitzone.

Ach richtig, da habe ich einen Fehler bei der Benennung gemacht. Ich meinte natürlich die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer. Schön dass die mittlerweile auf 22.000€ angehoben wurde. Vielen Dank und schönen Abend noch!
Danke @wfwbinder! Das heißt also: Ich mache jetzt einfach weiter, gebe beim nächsten Mal wieder die EÜR + Anlage S ab und alles ist gut? Ich brauche keine Extra-Steuernummer, Bestätigung vom FA oder Ähnliches?
Liebe Grüße!