Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nie abgegeben - Kleinunternehmer rechtens ?
Meine Freundin arbeitet seit Jahren freiberuflich von zu Hause aus mit einem recht niedrigen Umsatz von ca. 15.000 Euro im Jahr. Sie schreibt auf ihre Rechnungen immer, dass sie nach Kleinunternehmerregel arbeitet und keine Umsatzsteuer erhebt. Sie macht auch jährlich ihre Steuererklärung und da gab es nie Beanstandungen.
Nun kamen wir auf das Thema, ob sie sich eigentlich jemals offiziell als Kleinunternehmerin angemeldet hat, d.h. den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben hat. Meine Freundin ist sich ziemlich sicher, so etwas nie ausgefüllt zu haben, sie denkt, dass es ja mit der jährlichen Steuererklärung getan ist.
Nun wird sie dieses Jahr voraussichtlich deutlich mehr als die Grenze von 22.000 Euro (aber unter 50.000) verdienen und möchte sich weiterhin als Kleinunternehmerin auf den Rechnungen ausweisen (denn diese lässt sich ja offenbar auch noch für ein Folgejahr mit höherem Verdienst anwenden).
Letztlich also eigentlich zwei Fragen:
- Drohen meiner Freundin jetzt noch Konsequenzen, weil sie die kleinunternehmer-regel vermutlich nie per Fragebogen erfasst hat?
- Könnte diese Tatsache jetzt erst "auffallen", wo sie in diesem Jahr mehr verdient? Sollte sie ab sofort besser auf die Kleinunternehmer-regel verzichten?
Vielen Dank für jede Hilfe!
3 Antworten
Nun wird sie dieses Jahr voraussichtlich deutlich mehr als die Grenze von 22.000 Euro
Wenn aus dieser Voraussicht Gewissheit wird, ist sie ab 2023 keine KU mehr.
Zu den Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung siehe § 19 UStG: Suche und unterstreiche dort das Wort "Fragebogen".
Kleinunternehmer ist man per Gesetz, sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Kleinunternehmerregelung angewandt.
Wie schon gesagt: 2022 noch Kleinunternehmer, 2023 Regelbesteuerung; wenn 2023 wieder unter 22.000, dann ab 2024 wieder Kleinunternehmer.
Vielleicht sollte sich Deine Freundin einfach Mal von einem Steuerberater beraten lassen.
Hat sie bei ihrer Steuererklärung die Gewinne angegeben ?
Hm da sie keinerlei Betriebsausgaben o.ä. geltend gemacht hat, war ihr Einkommen wohl gleich dem Gewinn nehme ich an.
Danke schön mal! Dass sie dann nächstes Jahr nicht mehr als KU gelten kann, haben wir uns schon fast gedacht (würde das auch gelten, wenn sie nächstes Jahr unter 22.000 Euro bleibt? Und wie siehts mit den Folgejahren aus, ist sie somit dann eh raus? Sie hat nur für dieses Jahr einen größeren Auftrag).
Die Frage bleibt aber dennoch, was sie nun für 2022 auf ihre Rechnungen schreiben sollte -- egal?
Du meinst also, der Fragebogen stellt keine rechtliche/formelle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KU-regel dar?