Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nie abgegeben - Kleinunternehmer rechtens ?

3 Antworten

Nun wird sie dieses Jahr voraussichtlich deutlich mehr als die Grenze von 22.000 Euro

Wenn aus dieser Voraussicht Gewissheit wird, ist sie ab 2023 keine KU mehr.

Zu den Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung siehe § 19 UStG: Suche und unterstreiche dort das Wort "Fragebogen".

Friedrich13 
Fragesteller
 18.02.2022, 14:04

Danke schön mal! Dass sie dann nächstes Jahr nicht mehr als KU gelten kann, haben wir uns schon fast gedacht (würde das auch gelten, wenn sie nächstes Jahr unter 22.000 Euro bleibt? Und wie siehts mit den Folgejahren aus, ist sie somit dann eh raus? Sie hat nur für dieses Jahr einen größeren Auftrag).

Die Frage bleibt aber dennoch, was sie nun für 2022 auf ihre Rechnungen schreiben sollte -- egal?

Du meinst also, der Fragebogen stellt keine rechtliche/formelle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KU-regel dar?

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Wassonst  18.02.2022, 14:09
@Friedrich13

Kleinunternehmer ist man per Gesetz, sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Kleinunternehmerregelung angewandt.

Wie schon gesagt: 2022 noch Kleinunternehmer, 2023 Regelbesteuerung; wenn 2023 wieder unter 22.000, dann ab 2024 wieder Kleinunternehmer.

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Vielleicht sollte sich Deine Freundin einfach Mal von einem Steuerberater beraten lassen.

Hat sie bei ihrer Steuererklärung die Gewinne angegeben ?

Friedrich13 
Fragesteller
 18.02.2022, 14:06

Hm da sie keinerlei Betriebsausgaben o.ä. geltend gemacht hat, war ihr Einkommen wohl gleich dem Gewinn nehme ich an.

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