Farf das der ferkäufer machen?

3 Antworten

Schlicht und ergreifend ..... beim Kauf im Ladengeschäft muss der Verkäufer unbeschädigte / intakte Ware überhaupt nicht zurücknehmen. Tut er dies trotzdem auf dem Wege der Kulanz, dann darf er Dir berechtigterweise einen Gutschein anstatt Bargeld geben.

Wenn die Lampe nicht kaputt war hätten die die gar nicht zurücknehmen brauchen.

Du kannst also froh sein, dass die das überhaupt gemacht haben.

Ja, darf er.

Kauf Dir das nächste mal, bitte eine neue Tastatur. Bei dir fehlen anscheinend Tasten.