Falschgeld als 14 jährige? Was für eine Strafe?
Wenn ich (14) jetzt zum Beispiel 1000€ Falschgeld habe und mit einem 20€ Schein (Falschgeld) bezahlen will und erwischt werde, was droht mir für eine Strafe (ich bin nicht vorbestraft)?
2 Antworten
Strafgesetzbuch (StGB) § 147 Inverkehrbringen von Falschgeld
(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.