Falsche Steuerklasse berechnet von 1 auf 6?
Ich befinde mich in der Steuerklasse 1, aber es wurde irrtümlicherweise Steuerklasse 6 angewendet, was zu einem Fehlbetrag von 700 Euro führt. Vor einem Jahr habe ich für nur drei Tage bei einer Firma als Nebenjob gearbeitet und dabei lediglich 200 Euro verdient.
Nachdem ich mich beim Finanzamt erkundigt habe, wurde mir mitgeteilt, dass diese Firma nun als mein Hauptarbeitgeber betrachtet wird, während mein derzeitiger Arbeitgeber als Nebenjob gilt. Ich habe diese Situation meinem aktuellen Arbeitgeber mitgeteilt, und das Finanzamt riet dazu, mich abzumelden und erneut als Angestellten anzumelden.
Als ich fragte, ob ich die fehlende Bezahlung zurückerhalten könne, wurde mir gesagt, dass dies erst mit dem nächsten Gehalt im nächsten Monat geschehen würde. Da ich jedoch dringend auf dieses Geld angewiesen bin und befürchte, dass es erneut besteuert wird, bin ich besorgt. Die Dame am Telefon konnte keine klare Antwort geben und sagte, dass sie selbst nicht genau wisse.
Ich bin sehr verärgert über diese Situation und frage mich, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder welche Schritte ich unternehmen kann, um dieses Problem zu lösen. Jeder Rat oder Hilfe wäre äußerst dankbar.
2 Antworten
Ich bin sehr verärgert über diese Situation und frage mich, ob ...
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700 Euro, das war ja dann über längere Zeit, oder? Je später Du Dich drum kümmerst, desto mehr sammelt sich da an.
Grundsätzlich kannst Du zu viel bezahlte Steuern über die Steuererklärung wieder holen. Wenn Du die Erklärung für 2022 noch nicht abgegeben hast, dann solltest Du das sofort machen. Die Bearbeitung dauert ja dann auch noch eine Weile.
Ich fürchte, dass Du die Überzahlung der Lohnsteuer erst im Rahmen Deiner Steuererklärung zurück erhalten wirst.
Deine elstam-Daten werden ja vermutlich nicht rückwirkend geändert, das gibt es nur in ganz seltenen Ausnahmefällen. Insofern ist am Lohnsteuerabzug auch nichts rückwirkend zu korrigieren.
Und selbst wenn, wäre Dein AG zwar zu einer rückwirkenden Korrektur berechtigt, aber nicht verpflichtet. Also er dürfte Dir zusätzliche Lohnsteuer von nächsten Lohn abziehen, aber er müsste Dir nichts erstatten, wenn er zuviel abgeführt hat. Par. 41c EStG.