Fahrlehrerausbildung in probzeit?
3 Antworten
Du kannst Fahrlehrer werden, wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, unter anderem:
- mindestens 21 bist
- mindestens 3 Jahre Führerschein Klasse B hast
- nicht unzuverlässig bist, insbesondere nicht wiederholt gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen hast (d.h. 1x verstoßen wäre noch OK, es kommt auf das "wiederholt" an)
1 Punkt ist, soweit ich informiert bin, kein Problem!
Wie sich das allerdings mit dem Aufbauseminar und der Probezeitverlängerung verhält..... ???
Guten tag
Danke für ihre antwort
Ich erfülle alle bedingunen ,wenn ich am oktober fahrmehrerausbildung mache ,aber ich weiß nicht ,ob das geht , weil mein führeschein wurde noch in probzeit 2 jahre verlängert , und musste ich aufbauseminar mache . Und 1 punkt in flensburg
Persönliche Voraussetzungen:
- geistige, körperliche Eignung
- Mindestalter von 21 Jahren
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
- alternativ eine gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 3 Jahren; ferner die Klasse BE
- Persönliche Eignung (Zuverlässigkeit)
Quelle: https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41556/show
=> frag bei der für Dich zuständigen Behörde nach
.
1 Punkt ist, soweit ich informiert bin, kein Problem!
Wie sich das allerdings mit dem Aufbauseminar und der Probezeitverlängerung verhält..... ???