Kündigung während der Probezeit, Entlohnung der Einarbeitungszeit
Hallo Ihr Lieben,
ich brauche dringend eure Hilfe.
Ich habe im August angefangen für eine Firma am Empfang zu arbeiten. Hatte dort einen Jahresvertrag auf Teilzeitbasis mit einer Probezeit von 6 Monaten.
Da ich einen Vollzeitjob bekommen habe, habe ich den Job am Empfang natürlich fristgerecht gekündigt.
Ich kam in den 3 Wochen im August insgesamt auf 109 Stunden inklusive einem Samstag, an dem ich gearbeitet habe.
Bei der Gehaltsabrechnung wurde mir jedoch die komplette Einarbeitungszeit (2 Wochen plus Samstag) komplett abgezogen und nicht gezahlt.
In dem Vertrag steht unter Probezeit, dass bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen (durch mich verursacht oder verschuldet) die Einarbeitungskosten zurückbehalten bzw. zurückgefordert werden können.
Ist soetwas überhaupt zulässig?
Dann wäre ich ja 2 komplette Wochen plus Samstag umsonst arbeiten gegangen.
Bitte helft mir.
3 Antworten
Ich kann Dir leider nur mein Bauchgefühl hierzu mitteilen: Für eine Empfangstätigkeit ist eine Probezeit von 6 Monaten unbillig lange, diese Dauer ist zusätzlich im Mißverhältnis zu einem Einjahreszeitvertrag. Es handelt sich offensichtlich nicht um eine besonders anspruchsvolle Tätigkeit, für die eine derart lange Probezeit angemessen wäre. Dies wird noch verstärkt durch die nur 2 Wochen dauernde Einarbeitungszeit, an deren Ende ja die volle Einsatzbereitschaft steht. Somit dürfte die komplette Probezeitklausel unwirksam sein, einschließlich der beinhalteten Rückerstattung der Einarbeitskosten.
Da die Rückerstattungsklausel sich ferner auf eine offenbar betriebsübliche und -interne Einarbeitung und nicht auf eine persönliche externe Fortbildung bezieht, ist hier ratsam, sich arbeitsrechtlichen Beistand zu suchen, wenn Du es genauer wissen willst. Ansonsten kannst Du auch sagen: "Für's Leben gelernt!"
Die Firma müßte übrigens schon darlegen, was sie unter Einarbeitungskosten im einzelnen versteht. Das stillschweigende Gleichsetzen dieser Einarbeitungskosten mit Deinem Gehalt dürfte ebenfalls nicht rechtswirksam sein.
Ist soetwas überhaupt zulässig?
Hierfür müsste man schon mal den Wortlaut des Arbeitsvertrages kennen und insbesondere wissen, ob du tasächlich 106 Stunden gearbeitet hast oder eben i. W. an einer dem eigentlichen AV vorausgehenden (internen) Schulung teilgenommen hast.
G imager761
Ich habe nochmal meinen Stundenzettel angeschaut.
Habe 109 Stunden gearbeitet. Eigentlich auch direkt ab dem 1. Tag. Die Kollegin saß nur dabei.
Zitat Absatz Probezeit: "Bei austritt aus dem Arbeitsverhältnis, sei es durch schuldhaftes verhalten des / der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin oder durch Veranlassung des/der Arbeitnehmer können die Kosten für Einweisungszeiten vom Arbeitgeber zurück verlangt werden. " Ich wurde nach Stundenlohn bezahlt.
Da ich ja bereits im ersten Monat gekündigt habe, wurden diese Kosten also nicht zurück gefordert, sondern garnicht erst ausgezahlt.
Was hier noch nicht angesprochen wurde:
Wie verhält es sich mit den Sozialabgaben? Wurdest Du bei der Krankenkasse vom Ex-Arbeitgeber ordentlich angemeldet? Wurden Beiträge bezahlt?
Ich gehe mal davon aus, das wohl eher nicht. Nachfrage bei der KK und schon kommt Schwung in die Sache ...;-)
D.H. Der Tipp um Schwung in den Laden zu bringen ist Gold wert. Als Sahnehäubchen noch bei der Berufsgenossenschaft anfragen. Die sind noch unangenehmer...:-)