Fahrkarte einehalten?
Hallo, ich habe folgendes Problem;
Mein kind (13) war heute mit seinen Freunden mit der u-Bahn unterwegs.
Sind dan an der Station ausgestiegen, anscheinend etwas lautstark gelacht und unterhalten. Daraufhin wurden sie vom Sicherheits Personal aufgefordert Ausweise und die fahrkarte vorzuzeigen.
Das taten die Kinder auch und haben höchstwahrscheinlich gepöbelt und wurden mit Sicherheit auch frech...
Da ein Kind (13) sich nicht Ausweise konnte (fahrkarte ja, ausweis nicht dabei)wurde die Bundespolizei gerufen und die Fahrkarten wurden weggenommen, mit der Begründung die Jungs wahren frech. Dürfen die das? Die Polizei kam und wußte nicht warum sie jetzt gerufen wurden waren . Sagten dann das wir gehen können ohne weitere Maßnahmen.
Die fahrkarten haben wir als Eltern auch nicht zurück bekommen Die müssen wir nun am Montag bei der hvv abholen.
Danke Gruß fee
5 Antworten
1. Die Bundespolizei ist für die Kontrolle der Bahnhöfe zuständig. Da Bahnbedienstete keine Ausweiskontrollen vornehmen dürfen, wird dazu die Bundespolizei gerufen, die an größeren Bahnhöfen in der Regel schon vor Ort ist.
2. Werden Minderjährige bei auffälligem Verhalten aufgegriffen, werden die Eltern gerufen, um ihre Kinder abzuholen, damit sie keinen weiteren Unsinn machen können.
3. Ein 13-jähriges Kind ist nicht geschäftsfähig. Wenn das Kind gar keine Fahrkarte hatte, welche "Fahrkarte" willst du dann bitteschön abholen? Hatten die anderen Kinder Dauerfahrausweise? Die sollten die Eltern dann abholen, um sie weiter zu verwenden.
Deine Version kennen wir nun.
Um mir ein Urteil bilden zu können, benötige ich noch die Version der Bundespolizei.
Die Polizei fühlte sich veräppelt die Eltern des jungen kamen auch zur Bahn Station. Danach durften wir gehen ohne weitere Maßnahmen
Ok eine Dauerkarte ist nur mit Ausweis gültig, da das Kind 13 ist geht es wahrscheinlich um den Schülerausweis.
Hat man den nicht dabei, ist der Fahrschein ungültig und man bekommt ein Bußgeld von 60 € und die Aufforderung den entsprechenden Ausweis bei der Regionalleitung nachzureichen um das Bußgeld dann auf 7 € zu verringern.
Wenn sich der Fahrgast weigert die Personalien herauszugeben, können die Kontrolleure die Polizei hinzuziehen.
Das sie aber den Fahrausweis einkassieren, ist mir neu und wahrscheinlich hier hilfsweise erfolgt, weil die Jungs nicht kooperiert haben.
Ergo, geht hin, nehmt den Schülerausweis mit, fordert den Fahrschein zurück und zahlt die 7 € Bußgeld.
Ganz sicher war die Begründung "frech" nicht das, was die Bundespolizei gesagt hat. Das wäre eindeutig rechtswidrig.
Also am besten nochmal genau überlegen.
Da ein Kind (13) sich nicht Ausweise konnte (fahrkarte ja, ausweis nicht dabei)wurde die Bundespolizei gerufen und die Fahrkarten wurden weggenommen, mit der Begründung die Jungs wahren frech. Dürfen die das?
Was will die Bundespolizei erreichen?
Na klar, dass ie Kinder mit den Eltern kommen, um die Fahrkarten abzuholen.
Warum soll die Polizei das Taxi nach Hause spielen?
Nee die fahrkarten haben wir gsrnicht zurück bekommen.