Ist die Unterrichtung nach §34a Gewo sehr schwer?
Hallo, am Montag ist es soweit und ich darf an der Unterrichtung Teilnehmen 🙂
Was ich mich aber Frage ist:
- was darf man unter Schriftlicher sowie Mündliche Verständnisfragen verstehen?
- Muss ich als gebürtiger Deutscher Staatsangehöriger einen Deutschtest Niveau B1 durchführen?
- Muss ich mich Intensiv auf die Unterrichtung vorbereiten (Bin nämlich schon dabei.)
Vielen Dank für eure Hilfe und Zeit.
2 Antworten
Guten Morgen,
Ich hatte in ein sehr kurzes 10 tage intensiver Unterrichtung teilgenommen und hab nach 1 Woche auch die prüfung bestanden in der sehr sehr kurze Zeit aber mit intensiv vorbereitung hab jeden Tag 5-6 und sogar 8-9 Stunden gelernt sie müssen bei die sachkundeprüfung besser immer daraus ausgehen das die prüfung sehr schwer sein wird weil das problem ist die IHK und viele andere die für diese Prüfungen zuständig sind basteln auch viele eigene schwere Fragen wo se kaum in die Bücher finden und das ist nicht normal und nur Geld macherei b1 b2 reicht schon aber die sachkundeprüfung deutsch ist hoch juristisch Niveau vom deutsch vieles drinne c1 c2
Viel Erfolg mit alles.
Mit freundlichen Grüßen
Unter Verständnisfragen versteht man, dass dir im Anschluss an den Unterricht Fragen zum Lerninhalt gestellt werden, die du dann aus deinem Gedächtnis nach Möglichkeit richtig beantworten musst. Das ist genau wie in der Schule. Du schreibt eine "Klassenarbeit" und machst eine mündliche Prüfung.
Als deutscher Staatsbürger musst du keinen Sprachtest machen.
Also du sprichst von der Unterrichtung und nicht von der SKP richtig?