Hallo,
meine Frage ist...
Im März haben wir (damals noch nicht verheiratet), also mein jetziger Ehemann und ich vor einem Notar einen Vorvertrag über den Kauf des Hauses von dem Vater meines Mannes unterschrieben. Der Vater hat leider Demenz und wird durch einen Vormund vertreten. Der Verkauf kommt nur zustande, wenn das Vormundschaftsgericht dem Verkauf zustimmt.
im Juni haben wir geheiratet. Da lag die Zustimmung vom Vormundschaftsgericht immer noch nicht vor. Diese kam erst im Juli.
Hätte das Vormundschaftsgericht dem Verkauf mit der vereinbarten Kaufpreis nicht zugestimmt, wäre kein Verkauf zustande gekommen.
Der Notar meinte im März, dass die Grunderwerbsteuer für mich (Frau) nicht anfällt wenn wir vor Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages heiraten. Dies ist ja nun so.
gestern erreichte mich dann das große Entsetzen! Die Rechnung vom Finanzamt!
Hat das Finanzamt nun doch das Recht auf die Grunderwerbsteuer oder lohnt sich ein Weg zum Rechtsanwalt?
vielen Dank im Voraus für die Antworten!