FA "konstruiert" steuerlichen Wohnsitz - KV-Pflicht?
Hallo, ich wohne jetzt auf Malta. Aber in Deutschland habe ich noch eine Wohnung, die ich unentgeltlich meiner Mutter überlassen habe (sie ist Flüchtling aus der Ukraine, ich habe deutsche Staatsangehörigkeit). Natürlich bin ich ab und zu dort und besuche meine Mutter. Ich habe gehört, dass das Finanzamt in solchen Fällen streng ist, und selbst beim Zimmer im Elternhaus vom Wohnsitz ausgeht, um unbeschränkte Steuerpflicht weiter zu behalten. Wäre auch nicht ganz so schlimm. Nur möchte ich mich ungerne wieder melderechtlich anmelden und Krankenversicherung aufnehmen, wäre auch falsch.
Ist steuerlicher Wohnsitz nicht gleich Wohnsitz? Oder hat FA Vorrang vor Meldebehörde? Die letzte mag eben überhaupt nicht, wenn jemand Wohnsitz in DE vorgaukelt und nicht wohnt.
2 Antworten
Die Frage von "ohnsitz" und "Steuerpflicht" werden nicht von der Meldebehörde entschieden, sondern vom Finanzamt.
Wenn Du in Deiner Immobilie , in der Wohnung Deiner Mutter in einem Gästezimmer übernachtest, hast Du dort keinen Wohnsitz.
Ein Wohnsitz ist eine Wohnung,die den Dauerhaften Aufenthalt gestattet.Ausgestattet mit Bad udn Küche.
Also,Du bist auf Malte unbeschränkt steuerpflichtig, hie, wenn Du einkünfte in D hast, nur beschränkt mit diesen Einkünften.
Kennen Sie den Fall B. Becker? Ihm wurde ein Zimmer im Elternhaus zum Verhängnis, das er theoretisch nutzen könnte.
Wenn Du es so gelesen hast, war es ein falscher Bericht.
Es ging um eine Wohnung im Haus seiner Schwester in München und seine Kinder gingen dort in der Gegend in den Kindergarten.
Da wo die Kinder in den Kindergarten, oder in die Schule gehen, sieht man den Lebensmittelpunkt einer Familie.
Das Finanzamt wird aus einem Gästezimmer garantiert keinen Wohnsitz konstruieren.
Der Tennisprofi Boris Becker hatte gegenüber der deutschen Finanzverwaltung angegeben, dass er seinen Wohnsitz in Monaco, einem bekannten Steuerparadies, innegehabt habe. Die Prominenz des einstigen Tennisstars führte aber dazu, dass seine häufigen Aufenthalte in einer Münchner Wohnung bekannt wurden. Nach Wertung des Gerichts hatte Becker zwar in den Jahren 1991 bis 1993 offiziell seinen Wohnsitz in Monaco, tatsächlich hatte er aber seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland und war damit auch hier steuerpflichtig.
Münchner Merkur
Finanzamt und Meldebehörde haben nichts miteinander zu tun, zumindest rein steuerlich gesehen.
Es ist steuerlich gesehen egal, ob man seinen Wohnsitz angemeldet hat oder nicht.
Mit der KV kenne ich mich nicht aus.
Das Finanzamt entscheidet über Steuern, das ist klar. Mir ist nicht klar, welche Folgen es für nicht-steuerliche Bereiche hat, wenn FA den Wegzug nicht anerkennt und von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgeht. Das ist dann ein "steuerlicher" Wohnsitz. Aber gibt es den Begriff wirklich, oder ist es dann einfach nur ein Wohnsitz mit allem, was dazu gehört - KV- und Meldepflicht, GEZ...
Kennen Sie den Fall B. Becker? Ihm wurde ein Zimmer im Elternhaus zum Verhängnis, das er theoretisch nutzen könnte. Man hört so Horrorgeschichten, wie FA die Sachen so auslegt, dass alleine die theoretische Möglichkeit, zu übernachten ("über Wohnraum zu verfügen"), reicht, um Wohnsitz zu konstruieren. Gut, das kann ich kaum beeinflussen. Meine Frage war eigentlich, falls FA negativ über mich entscheidet, ist seine Entscheidung dann für andere Behörden bindend? Kann mich Meldebehörde wegen nicht-Anmeldung in dem von FA konstruirten Wohnsitz verfolgen? Muss ich wieder in die Krankenkasse? Kommt dann noch GEZ dazu?