Wo muss das Kind versichert werden nach einer Trennung versichert werden?

3 Antworten

Hallo,

jetzt und auch nach der evtl. Scheidung bleibt die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind mitversichert ist, auch weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt und die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.

Sollange ihr nicht geschieden seid kann das kind familienversichert bleiben.danach ist es soweit ich weiß egal wer von euch beiden das kind weiter krankenversichert

Hallo, Jedes der Elternteile kann nach Scheidung das Kind familienversichern, hier wäre es nur der Mann. Das Höhere Einkommen ist nach Scheidung übrigens auch ohne Bedeutung.

Wenn Trennung hier nicht Scheidung bedeutet, ist es im Ergebnis auch egal, denn er ist ja der Besseverdienende.

wer wo wohnt, spielt keine Rolle. 

viel Glück

Barmer