Wo muss das Kind versichert werden nach einer Trennung versichert werden?
Nach der Trennung wird unser Kind den 1. Wohnsitz bei der Mutter haben, wir teilen uns aber die Erziehung 50.50 und bei mir hat das Kind dann den 2. Wohnsitz. Meine Frau ist als Selbständige in der PKV versichert, ich bin als Angestellter im ÖD in der GKV, verdiene aber mehr als meine Frau. Die Frage ist nun, muss das Kinder bei der Mutter privat versichert werden (was eine hohe finanzielle zusätzliche Belastung wäre), oder kann das Kinder weiterhin über meine GKV "familienversichert" bleiben
3 Antworten
Hallo,
jetzt und auch nach der evtl. Scheidung bleibt die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind mitversichert ist, auch weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt und die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.
Sollange ihr nicht geschieden seid kann das kind familienversichert bleiben.danach ist es soweit ich weiß egal wer von euch beiden das kind weiter krankenversichert
Hallo, Jedes der Elternteile kann nach Scheidung das Kind familienversichern, hier wäre es nur der Mann. Das Höhere Einkommen ist nach Scheidung übrigens auch ohne Bedeutung.
Wenn Trennung hier nicht Scheidung bedeutet, ist es im Ergebnis auch egal, denn er ist ja der Besseverdienende.
wer wo wohnt, spielt keine Rolle.
viel Glück
Barmer