Reicht das für fristlose Kündigung der Wohnung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tatprotokoll schreiben und diese deinem VM geben, der muss abhilfe schaffen,den Mieter verwarnen, erst wenn darauf nichts passiert könntest du fristlos kündigen.

Du kannst dich ja dennoch um eine andere Wohnung bemühen und wenn du was hast fristgerecht ausziehen.

Ich hatte dir schon einmal dazu geraten, dass Du zum Anwalt gehen sollst.

Dann bekommt der vom Anwalt bzw. vom Amtsgericht eine einstweilige Verfügung.

Ob eine Anzeige zusätzlich Sinn macht, wird dir ebenfalls der Anwalt sagen.

Hält der sich nicht daran, wird es TEUER!

PS:

Wiederholungsfragen sind hier unerwünscht!

https://www.finanzfrage.net/frage/nachbar-macht-mich-fertig--was-wuerdet-ihr-tun#answer-2074823

Frage:

Was sagt denn der Vermieter/die Hausverwaltung dazu. Den Mangel wirst Du ja gemeldet haben, oder?