Erwerbsminderungsrente?

3 Antworten

Man kann doch bei der DRV anrufen und sich die Ablehnungsgründe erklären lassen. Oder persönlich in einer Beratungsstelle der DRV oder schriftlich.

Wann hast Du denn den Rentenantrag gestellt, möglicherweise zählen nur die Pflichtbeiträge bis zur Antragsstellung oder bis zum Eintrittsdatum der Erwerbsminderung für die Vorversicherungszeiten.

Hier etwas zu lesen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjJk4nIs5GBAxXchv0HHSFQDbsQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.deutsche-rentenversicherung.de%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FFachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte%2FStudientexte%2FRentenrecht%2F17_renten_wegen_verminderter_erwerbsfaehigkeit.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D6&usg=AOvVaw2MbxsPyxf0DGaf_MM8DNdp&opi=89978449

ich zahle seit dem15.07.2020 Pflichtbeiträge in die GRV ein und komme ebenfalls auf mehr als fünf Jahre Beitragszeit

Ich komme nur auf 3 Jahre.

Nedela 
Fragesteller
 04.09.2023, 18:01

Ja drei Jahre in den letzten 5 Jahren. Es kommen noch die anderen Zeiten aus den Vorjahren zusammen

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Die Rente wegen Erwerbsminderung wird gezahlt , wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung , mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sind , ohne Unterbrechung .

Woher ich das weiß:Recherche
Eifelia  04.09.2023, 20:41

Und

Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)

Und

Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben

Und

Reha kommt vor Rente

Solange die FS nicht mitteilt, welche Voraussetzung nicht erfüllt ist, kann man da IMHO nicht viel zu sagen...

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