Erstattung der Zollzinsen bei vorzeitiger Kreditablösung?
Hallo!
Ich nahm bei einer Bank einen Ratenkredit in Höhe von 80.000€ auf, wobei Zinsen von 17.958,21€ dazukommen. Laufzeit wäre (vom 1.5.2018) bis 1.4.2028 gewesen. Im Vertrag steht, dass „Die Zinsen reduzieren sich bei jederzeit möglichen Sondertilgung entsprechend.“
Daher bin ich jetzt sehr verdutzt, dass ich einen Brief der Bank bekam, die die Ablösung zwar bestätigt, aber schreibt, das Konto sei ausgeglichen und keine Rede ist von der Rückerstattung der zu viel berechneten Zinsen- die monatliche Rate enthielt jedesmal Zinsen.
Können Sie mir bitte erklären, ob ich mich irre oder ob eventuell eine Erstattung davon unabhängig üblicherweise erfolgt?
danke und viele Grüße
Die Bank nannte mir keine vorzeitige Ablösesumme und auch keine Ablösesumme. Ich überwies einfach die noch offene Restschuld laut Kontoauszug. Die Bank übersandte mir heute einen abschließenden Kontoauszug, auf dem der alte Kontostand, das eingezahlte Geld und die Zinsen des letzten Monats aufgelistet sind.
abschließend wird geschrieben, dass Konto sei nun ausgeglichen.
Demnach müsste ich doch aber noch die verbleibenden Zinsen ausgezahlt bekommen-Ablösesumme (1%) hin oder her! Die Zinsen belaufen sich, natürlich nicht konstant, aber monatlich um die 200€...bis 2028 wäre das also einiges, was erstattet werden müsste.
Hat jemand vielleicht beruflich Erfahrung damit und kann mir Auskunft geben?
herzlichen Dank.
3 Antworten
Ich glaube, du verstehst die Klausel falsch. Die Zinsen reduzieren sich nicht rückwirkend - vor der Ablösung hattest du ja zu jedem Tilgungstermin eine bestimmte Summe an Schulden, die für den Zeitraum von der letzten Tilgung bis zur aktuellen mit dem vereinbarten Zinssatz zu verzinsen waren. Genau diese Zinsen waren in den Raten enthalten, nicht mehr und nicht weniger. Das siehst du daran, dass der Zinsanteil bei jeder Rate etwas niedriger war (auf dem Kontoauszug bei der Abbuchung aufgeschlüsselt oder im Zins- und Tilgungsplan zu erkennen).
Leistest du eine Sondertilgung, so vermindert sich der Schuldsaldo und damit natürlich auch die Zinsen - löst du das Darlehen ab, so fallen AB der Ablösung keine Zinsen mehr an, im Vergleich zu der Gesamtsumme aller Zinsen im Fall der vertraglich vereinbarten Tilgung zahlst du also insgesamt weniger.
Eine vorzeitige Kreditablösung ist KEINE Sondertilgung. Es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Der Bank entgehen Zinsen, die bei weitergelaufenem Kredit angefallen wären. Steht auch im Vertrag. Und diese haben sie jetzt verlangt.
KC
Ich lese deine Frage erst heute, hoffe dennoch, mit meiner Antwort den Sachverhalt klären zu können:
Würde der Kredit vertragsgemäß bis zum Ende 1.4.28 laufen, wären für 10 Jahre Zinsen von insgesamt 17.958,21 Euro angefallen. Dies ist eine Information des Kreditgebers, um Angebote der Mitbewerber besser vergleichen zu können.
Wird der Kredit acht Jahre früher zurückgeführt, reduziert sich selbstverständlich auch die vorher errechnete Gesamtzinsbelastung auf ca. zwei Jahre.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Zinsen (für acht Jahre), die nie bezahlt wurden, zu erstatten sind.
Anders würde es aussehen, wenn du die Zinsen für die gesamte Laufzeit von zehn J. im voraus aus gezahlt hättest.