Erhöhung des Fitnessstuidobeitrags um das 2,5-Fache erlaubt?

2 Antworten

Wir kennen nicht den Inhalt der von Dir abgeschlossenen Verträge.

Ich halte es allerdings für ausgeschlossen, dass eine Preisanpassungsklausel eine Erhöhung in diesem Umfange rechtfertigen kann.

Von der rechtlichen Betrachtung her scheint mir das eine Änderungskündigung zu sein. Wenn Du widersprichst ist der Vertrag beendet.

Vorsicht: Eine einzige Zahlung der neuen Beiträge kann schon als stillschweigend erklärte Zustimmung gelten.

Klar!

Ist genauso erlaubt wie die Kündigung, die Du schreiben darfst! 😜😁😎