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Darf vermieter Geld verlangen wegen Freund Besuch?

Hallo.. ich fange direkt mal an.

- ich wohne alleine und habe eine feste Beziehung, natürlich ist er oft da

- ich fragte meinen Vermieter ob er zum 1.5 (!!!) Dazu ziehen könnte

Daraufhin folgende konvo:

VERMIETER Ja der Mietvertrag muss geändert werden 

Es kommt ein Mietvertrag Zuschlag von 98€ monatlich drauf, dass ist 20% der Kaltmiete dazu kommt 20€ Nebenkosten monatlich dazu wenn einverstanden bist, dann sag mir Bescheid. Die veränerrungen werden ab dem 1.4.2021 laufen

ICH: Geht auch zum 1.5?

Und wofür ist der zuschlag?

VERMIETER: Der Zuschlag ist mit anderen Worten Wohnraumabnutzung oder Vertragsanpasung genannt werden und darf zwischen 20 und 25% sein

ICH : Achso okay

Würde denn auch zum 1.5 gehen?

VERMIETER

Ab 1.5 schriftlich 

Und für die ganze Zeit 

120€ Bar

ICH : Wie für die ganze zeit?

VERMIETER: Februar ,März ,April

ICH : Aus welchem grund? Der wohnt hier doch noch nicht und ist auch nicht jeden Tag da

VERMIETER: Ich machte dir Angebot für 3 Monate 120€

Vielleicht nicht jeden Tag aber sehr oft

VERMIETER: Ja aber aus welchem Grund? Das ist doch nicht rechtens. Strom Wasser etc zahle ich ja selber an Enni, Restmüll nimmt schon extra er mit zu sich nach hause. Wie oft ich Besuch habe ist ja meine Sache, er wohnt hier nicht.

(Falls ihr euch wegen dem Müll fragt, wir haben für 3 Parteien eine KLEINE Mülltonne die definitiv nicht ausreicht und die meinten mich dann mal ankacken zu müssen und meinten ich soll weniger Müll machen, lol - vermiter wohnt auch hier, nie wieder🙃)

Danach kam bis zum jetzigen Stand nichts mehr. Mietverbund muss man zahlen. Aber vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.

Das ist doch nichts rechtens? Wofür soll er zahlen? Dafür das er mich besucht? Das ist doch totaler Schwachsinn?!

Ausziehen kommt leider nicht in Frage, da 2 Jahresvertrag, sonst würden wir uns anderweitig umschauen.

Danke fürs lesen und ggbf helfen schonmal.

Erhöhung, Mietrechtsschutz, rechtlich
Darf der Vermieter trotz Nebenkosten-Guthaben die Nebenkosten-Vorauszahlungspauschale um 30 Euro erhöhen?

2014 erzielte ich ein Nebenkosten-Guthaben von 360 Euro. Damals betrug meine Miete 470 Euro, darin enthalten die Nebenkosten in Höhe von 200 Euro. Aufgrund des erzielten Guthabens kürzte ich die Pauschale auf 180 Euro und zahlte dann ab Anfang 2016 nur noch 450 Euro Miete. Jetzt erhielt ich die NK-Abrechnung für 2015 mit einem erzielten Guthaben von 188 Euro, welches der Vermieter aber nicht auszahlen, sondern auf das laufende Abrechnungsjahr aufrechnen will.
Falls ich das Geld jedoch ausgezahlt haben wolle, müsse ich die monatliche Vorauszahlung um 30 Euro auf nunmehr 210 Euro (neue Miete für 2017 also: 480 Euro!) erhöhen.

Tatsächlich muss ich vom Vermieter die Überweisung auf mein Konto fordern, da meine geringe Rente minimal aufgestockt wird und die geringe Ausbildungsvergütung meiner Tochter, die momentan noch zu Hause wohnt, ebenfalls minimal durch das Jobcenter aufgestockt wird. Das Geld steht also den Ämtern zu und nicht mir und wird auch von dort einbehalten. Das heißt für mich, dass ich die NK-Erhöhung und somit die höhere Miete in Kauf nehmen oder mich dagegen wehren muss. Dann kann es aber schnell passieren, dass ich die Kündigung erhalte. Darf der Vermieter die NK-Pauschale um 30 Euro erhöhen (auch bei Guthaben), wenn zu erwarten ist, dass das laufende Jahr eine Nachzahlung ergeben könnte? Das geht langsam ins Unermessliche, der Vermieter selber kümmert sich um nichts hier im Haus. Ich bin geschockt. Muss ich nun wirklich die 30 Euro mehr bezahlen?

Nebenkosten, Erhöhung, Pauschale

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