Als Miterbe auf Grundstücksanteil verzichten?

3 Antworten

Monika

Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird (§ 928 Abs. 1 BGB).

Das geht leider nicht für einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft, sondern nur für die Erbengemeinschaft insgesamt. Wegen der fehlenden Vollmacht der im Ausland lebenden Schwester also nicht möglich.

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Das geht leider nicht für einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft, sondern nur für die Erbengemeinschaft insgesamt. Wegen der fehlenden Vollmacht der im Ausland lebenden Schwester also nicht möglich.

Woher ich das weiß:Recherche

Schenk es den Miterben.