Erben die Kinder des verstorbenen Großcousins?

3 Antworten

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Da Du udn Dein Bruder den gleichen Rang in der Erbfolge haben, treten seine Kinderan seine Stelle.

Also sie teilen sich das, was ihr Vater geerbt hätte, würde er noch leben.

aber diese gesetzliche Erbfolge gilt nur, wenn es kein Testament gibt. Bei Großcousins gibt es kein Pflichtteil.

Wenn der Großcousin z. B. geschreiben hat, "Erben sind meine Großcousine ImkeLina und mein Großcousin Rudolf," so würde der Teil Deines Bruders an dich fallen.

Nur die Formulierung: "Erben sind meine Großcousine ImkeLina und mein Großcousin Rudolf, oder deren Nachkommen (ersatzweise: gesetzliche Erben)" würde seine Kinder zu Erben machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Was steht genau im Testament, das ist hier wichtig, denn es scheint keine Erben erster Ordnung zu geben, die ggf Pflichtteilsberechtigt sind.

ImkeLina 
Fragesteller
 24.07.2023, 12:10

Hallo, ich weiß nicht, ob es ein Testament dieser mir unbekannten Tante gibt, ich wurde von einer Nachlassverwalterin angeschrieben (mit Stammbaum ab 1835) und sie teilte mir mit, dass alle Verwandten vor mir zwischenzeitlich verstorben sind. Somit wäre ich die Alleinerbin (Großcousine 1. Grades). Ich machte sie darauf aufmerksam, dass ich einen verstorbenen Bruder habe. Sie will das nachprüfen und mir Bescheid geben. Ich hatte sehr lange keinen Kontakt zu meinem Bruder, aber ich weiß , dass er Kinder hat.

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berlina76  24.07.2023, 12:28
@ImkeLina

Wenn es kein Testament gibt, dann sind du und dein Bruder(seine Kinder) gleichberechtigt in der Erbfolge.

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Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Kinder vor Dir.

Testamentarisch verfügt kann das anders sein.

Beschäftige Dich dann mit dem Begriff Pflichtteil.