auf welchen Erben geht die Steuerschuld des Verstorbenen über?

3 Antworten

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Hier stellt sich zunächst die Frage, wie die einzelnen Bestandteile des Erbes an die jeweiligen Erben gekommen sind. Gab es eine Erbauseinandersetzung oder war es eine Bestimmung im Testament, und wenn letzteres: Was für eine? zB. Vermächtnis.

Die Steuerschulden sind auf jeden Fall Schulden der Erbengemeinschaft insgesamt. Als Gesamtschuldner habt ihr das Problem, dass das Finanzamt hier die freie Auswahl hat.

Komplizierter ist es bei den Steuern, die keine Personensteuern sind (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Aber auch hier müsste man zunächst wissen, was eigentlich passiert ist.

es war eine Bestimmung im Testament, keine Erbauseinandersetzung.


Mit den Absätzen bzgl. Steuerschuld und den Steuern an sich komme ich auf die richtige Fährte. Das bringt mich weiter. Für den Steuerexperten ist die Welt deutlich komplizierter als mein naiver Ansatz. Ich sah bisher nur die Steuererklärung, aber deren gibt es viele - wie ich erkennen muss. Ich muss erst noch tiefer in den Wust einsteigen.

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@gewErbe

es war eine Bestimmung im Testament, keine Erbauseinandersetzung.

Damit also auf jeden Fall Gesamtrechtsnachfolge (wobei bestimmte Sachverhalte nicht vererbbar sind, beispielsweise Verlustvorträge).

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Alle Erben haften gesamtschuldnerisch. Das heist, das Finanzamt kann sich an einen der Erben wenden und die kompletten Steuern verlangen. Der betroffene Erbe kann sich dann die anteilige Steuerschuld von seinen Miterben einklagen. Wenn da dann nix zu holen ist hat er Pech gehabt.

Ich muss erst noch tiefer in den Wust einsteigen.

Warum überlässt du das nicht einem, der sein Brot mit sowas verdient?

Würdest du denn diesen Fallstrick erkennen?

Beispiel:
Der Vater hat ein Festgeld in Höhe von 1.000 Talern mit 1,2% Zinsen jährlich. Die Zinsen werden immer am 31.12. gutgeschrieben.

Er stirbt am 31.07.

Behandlung bei der Einkommensteuer: Zuflussprinzip, die 12 Taler Zinsen fließen den Erben zu und sind in der Feststellungserklärung der Erbengemeinschaft aufzunehmen und von den Erben zu versteuern.

Behandlung bei der Erbschaftsteuer: Zurechnung von 7 Talern beim Erblasser. Geerbt wird hier der anteilige Zinsanspruch, der ist hier zu versteuern.

Wegen der Doppelbesteuerung derselben 7 Taler gibt es massig Verfahren.

Bei dem Gewerbebetrieb wird es noch undurchsichtiger.

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@EnnoBecker

ah ja ich hab verstanden man muss öfter doppelt Steuern zahlen! So ist da halt in unserem Fiskalstaat.

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@hildefeuer

Man muss nicht doppelt Steuer zahlen, sondern irgendwer muss die Steuer zahlen.

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Steuerschulden sind eine Nachlassverbindlichkeit. Außer bei Verlustvorträgen haftet hierfür jeder Erbe einer Erbengemeinschaft gesamtschuldnerisch, also kann jeder auch allein und in voller Höhe und selbst mit eigenem Vermögen vom Gläubiger in Anspruch genommen werden :-O

G imager761

na dann wollen wir mal sehen, welcher Krug an wem vorbeizieht. Wie bei jeder Erbengemeinschaft wird auch bei uns diskutiert. Leider.

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