Erbberechtigt von Großcousine?

1 Antwort

Bei der (gesetzlichen) Erbfolge geht es nur darum, ob Jemand im Rang vor einem kommt.

  1. Kinder
  2. Enkel
  3. Sonderstatus Ehegatte, der neben den Kindern, oder den Eltern erbt
  4. Eltern
  5. Kinder der Eltern (Geschwister)
  6. Die Kinder des jeweiligen Erben, treten an dessen stelle wenn er verstorben ist

Also, wenn es einen Erben gibt, der vor Deinem Vater gekommen wäre, ist nichts. Wäre Dein Vater erbe gewesen, trittst Du an seine Stelle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung