Betriebsrente fordert 3,5 Jahre nach Tod des Vaters eine angeblich überzahlte Monatszahlung zurück!?

3 Antworten

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt am 31.12.2015 und endet am 31.12.2018. Und wenn jemand im Februar verstirbt, hat er im März keinen Rentenanspruch mehr. Für mich ist das nachvollziehbar.

Anspruchsgrundlage kann hier nur die sogenannte ungerechtfertigte Bereicherung sein.

Dieser Anspruch unterliegt der 3-jährigen Verjährungsfrist, welche mit dem Schluss des Jahres beginnt in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB.

Die Verjährungsfrist endet daher hier mit dem 31.12.2018.

Sofern Du Zahlungsempfänger gewesen bist, zum Beispiel weil Dir als Erben die Zahlung zugute gekommen ist, kommst Du um eine Rückerstattung nicht herum.

Und was soll "nicht nachvollziehbar" heißen? Dir liegen doch Kontoauszüge vor oder könnten bei der Bank nachbestellt werden.

Deswegen gibt es eine Aufbewahrungspflicht.

Welche denn?

Und wo steht die ?

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