Entfernungspauschale Praktikum und Uni?
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zu der Entfernungspauschale im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums. Und zwar habe ich das letzte Sommersemester, wo ich in Elternzeit war, das vorgesehene Pflichtpraktikum zu absolvieren. Parallel habe ich noch einige Module, welche am späten Nachmittag angeboten wurden besucht, wodurch es zwei Anfahrtspunkte und zwar zum einem ein Berufskolleg und zum anderen die Uni gegeben hat. Bei dem Studium handelt es sich um ein Vollzeitstudium sowie Zweitstudium, welches ich berufsbegleitend absolviere. Kann ich in diesem Fall die Entfernungspauschale für beide Orte in der Steuerklärung angeben oder ist es auf einen Ort beschränkt?
VG,
Mats
1 Antwort
Normalerweise wäre es bei einem dualen Studium so, dass die Arbeitsstätte die erste Tätigkeitsstätte ist (mit einfachen Entfernungskilometern anzusetzen, also nur der Hinweg) und die Uni als Reisekosten (mit Hin- und Rückweg) ansetzbar ist.
Hier würde ich wohl die Fahrten zum Praktikum mit einfacher Strecke ansetzen und die Fahrten zur Uni mit Hin- und Rückweg. Keine Ahnung, ob das richtig wäre.