Entfernungspauschale Praktikum und Uni?

1 Antwort

Normalerweise wäre es bei einem dualen Studium so, dass die Arbeitsstätte die erste Tätigkeitsstätte ist (mit einfachen Entfernungskilometern anzusetzen, also nur der Hinweg) und die Uni als Reisekosten (mit Hin- und Rückweg) ansetzbar ist.

Hier würde ich wohl die Fahrten zum Praktikum mit einfacher Strecke ansetzen und die Fahrten zur Uni mit Hin- und Rückweg. Keine Ahnung, ob das richtig wäre.