Wie gibt man die Entfernungspauschale in der Steuererklärung bei Vollzeit und zusätzlichem Studium an?
Guten Tag,
wie muss ich bei meiner Steuererklärung für 2022 die Entfernungspauschale unter folgender Situation angeben/berechnen:
Wohnort -> Arbeit = 16 Kilometer (einfache Strecke)
Arbeit -> Universität = 14 Kilometer (einfache Strecke)
Wohnort -> Universität = 12 Kilometer (einfache Strecke)
Das Studium findet abends und teilweise am Wochenende statt und ich fahre nach der Arbeit direkt zur Universität. Am Wochenende natürlich diekt vom Wohnort.
Kann ich die Tage, an denen ich nach der Arbeit direkt zur Universität fahre dann insgesamt 20 Kilometer á 0,30 EUR und 10 Kilometer á 0,38 EUR ansetzen oder muss beides getrennt aufgeführt werden (somit 16 Kilometer á 0,30 EUR und 14 Kilometer á 0,30 EUR).
Können Verpflegungspauschalen in Anspruch genommen werden, da ich mich an so einem Tag mehr als 8 Stunden unterwegs befinde?
Für den Wochenendfall würde ich 12 Kilometer á 0,30 EUR angeben. Ich denke, dass dies soweit i.O. wäre.
Danke im Voraus.
2 Antworten
Ich kann nur einen Teil beantworten.
Wenn die Arbeit die erste Tätigkeitsstätte ist, sind die Fahrten von zuhause zur Uni Reisekosten und somit mit Hin- und Rückweg anrechenbar.
Für die gemischten Fahrten weiss ich nicht, wie man das eintragen soll.
Das hiesse für Dich wohl an einem gemischten Tag, von Deinen 16 plus 14 plus 12 km, gesamt 42 km, sind 32 km über die Entfernungspauschale abgegolten (x Tage zu 16 km Entfernungspauschale, wofür Hin- und Rückfahrt zugrunde gelegt wird), dann verbleiben 10 km als Reisekosten.
Also gibst Du bei Entfernungskilometern die Tage und km zur Arbeit ein, und bei Reisekosten die Summe aus ( 10 km pro Mischtag und 24 km pro Wochenendtag ) mal 0,3 € als Betrag.
Als Laie geantwortet.
Ist ein Urteil des BFH, also bindend.
Für die Tage, an denen Du zur Arbeit und von dort zur Uni fährst, muss der Mittelwert gebildet werden. Du bist an diesen Tagen 42 Kilometer unterwegs. Also gibst Du 21 Kilometer an.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwie25z__uP-AhWRPewKHTpDC0UQFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fsteuern%2Fkanzlei-co%2Fbetriebsausgabenabzug-bei-dreiecksfahrten_170_329270.html&usg=AOvVaw01w_LmrIajU6sXaQThRj8A