Pfandtausch bei KFW Bank möglich?

2 Antworten

Die KfW verlangt zur Besicherung ledigleich "bankübliche Sicherheiten". Diese Frage fällt also auf die durchleitende Hausbank zurück; diese ist vorrangig zu fragen und diese stimmt sich dann mit der KfW ab. Die KfW "dackelt" hier quasi der Hausbank hinterher!

Allerdings ist von Dir der geplante Pfandtausch völlig unzureichend erklärt, sondern läßt weiten Raum für Spekulation. Für einen geplanten Hauskauf spielt doch ein Pfandtausch keine Rolle. Da muss eine eigenständige Finanzierung aufgenommen werden.

Normalerweise hat die KfW für Darlehen nicht direkt mit den Kreditnehmern (Privatkunden) zu tun, sondern wickelt dies über eine Bank ab. Diese ist auch für die Besicherung zuständig. Damit wäre die Frage des Pfandtauschs nicht eine Frage an die KfW, sondern an die Bank, die Dir das Darlehen durchreicht.

Leider sagst Du nicht, ob es sich um ein Darlehen für Privatkunden (z.B. für Immobilien) oder für ein Unternehmen handelt.

Entschuldige, es handelt sich um ein Darlehen für eine ETW. Wir wollen uns vergrößern und wollen ein Haus kaufen. Das Darlehen läuft seit knapp 5 Jahren.

Vielen Dank!

0

Aber brauch die Bank nicht auch die Zustimmung der KFW Bank?

0
@Sandra65

Die KfW ist glücklich, wenn die Bank glücklich ist. Die Bank tritt die Besicherungen an die KfW ab und könnte natürlich in diesem Rahmen auch einen äquivalenten Tausch von Sicherheiten vornehmen. Das kommt bespielsweise vor, wenn man mit dem Verkauf einer Immobilie den Kauf einer anderen finanziert, d.h. die Sicherheiten von der einen auf die nächste Immobilie übergehen sollen.

Details gibt es z.B. hier: http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Download_Center/Foerderprogramme/barrierefreie_Dokumente/Allgemeine_Bestimmungen_fuer_Investitionskredite.jsp

0