Eltern überschreiben ihre untergehende firma auf mich, kann ich sie auf die schulden klagen?

4 Antworten

Auf welches Geld willst du sie denn verklagen? Die Gesellschaft haftet grundsätzlich erstmal nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen bzw. der Gesellschafter mit seiner Stammeinlage.

Oder wurde im Rahmen der Insolvenz eine persönliche Haftung des Gesellschafters (also von dir) durch den Insolvenzverwalter festgestellt und geltend gemacht?

Die Übertragung der Firma auf dich kann ja nur mit deiner Mitwirkung erfolgt sein, warum wurde das gemacht und warum hast du dich darauf eingelassen? Waren deine Eltern weiterhin die Geschäftsführer der GmbH? Dann kommt eine Haftung von ihnen nur in Frage, wenn der Gesellschaft ein Schaden daraus entstanden ist, weil die Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes missachtet haben (§43 GmbHG 1 und 2). Weiter: "Insbesondere sind sie zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind." §43 GmbHG (3)

So was haben meine Eltern auch mal versucht. Eine Halle auf Erbpachtgrund, bei welcher der Erbpachtvertrag auslief und bei der überschlägig die Rückbauverpflichtung wesentlich höher gewesen wäre als die bis zum Ablauf einstreichbare Miete.

Naja, ich habe mir die Verträge angeschaut und nein gesagt. Die waren mir und ich war ihnen nicht mal böse. Sie wussten vermutlich, dass ich das Geschenk wahrscheinlich nicht annehmen würde aber man kann es ja mal versuchen.

Ich fürchte, das ist dein Punkt. Schenkungen - wie auch Erbschaften - kann man ablehnen und Verträge muss man nicht eingehen. Sie werden dir vermutlich keine Garantien oder andere Angaben zu der GmbH gegeben haben, die nachweislich falsch waren und dir einen höheren Wert vorgegaukelt haben, als du zu zahlen bereit gewesen bist.

Das Problem, wenn doch, ist nicht so einfach: Wurden Bilanzen gefälscht, also z. B. Bestände überbewertet oder Rückstellungen unterlassen (oder irgendwas noch viel offensichtlicheres?) und wurde dir deshalb nachweislich ein Schaden zugefügt, steht dir der Rechtsweg offen. Vielleicht bringt dich bei dem Verdacht ein Gespräch mit deinem Steuerberater weiter.

Wenn aber (wie bei einem klassischen "sinkenden Schiff") z. B. die Margen oder Umsätze rückläufig waren und nichts gefälscht oder hinterzogen wurde, hättest du das vor der Übernahme sehen können. Dann war es aber dein Fehler.

Das kommt auf den Grund an. Haben sie Gelder veruntreut?

Du möchtest Deine Eltern verklagen , da Du als Gesellschafter in die Haftung genommen wurdest ?

Als Sohn Dir eigenen Eltern verklagen ist heftig

Eben diese jetzt in Saus und Braus während Du verschuldet bist ?

Vielleicht hilft ein klärendes Gespräch