Wohnungsanteile loswerden?

3 Antworten

Grundstücksgeschäfte bedürfen immer der notariellen Beurkundung.

Und welcher Dritte würde schon den 45%-Anteil an einer Wohnung kaufen wollen?

Realistisch betrachtet wäre der Bruder der Einzige, der als Erwerber in Frage kommt.

Natürlich könntest Du auch beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen. In dem Fall würde ich aber zunächst in den Schenkungsvertrag schauen. Ist gut möglich, daß Du in solchen Fällen Dein Eigentum verlierst und das wieder an die Eltern fällt. Das gehört nämlich zu den üblichen Vorsorgeklauseln.

Ah ok, mit der Teilversteigerung meinen Sie ggf. die Rückauflassungsvormerkung? In dem Vertrag, steht, dass der Veräußerer (meine Eltern) berechtigt ist, von dem schuldrechtlichen Teil die Rückauflassung zu verlangen, wenn der Erwerber den Vertragsgegenstand ohne schriftliche Zustimmung des Veräußerers veräußert oder belastet.

Das heißt, wenn dann kann ich den Anteil a) an meinen Bruder übertragen oder b) beim Amtsgericht teilversteigert, woraufhin ich dann sowieso das Eigentum verliere und es zurück an meine Eltern geht.

a) wäre mit Notarkosten verbunden und b) nicht, korrekt?

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@jewelmouse1985

Natürlich wäre auch die Rückauflassung mit Notarkosten verbunden. Wer die zu zahlen hätte, wahrscheinlich zunächst die Eltern, die schliesslich den Notar damit beauftragen, es sich aber ggf. von Dir zurückholen könnten.

Der Antrag auf Teilungsversteigerung kostet auch Gebühren und es wird wohl ein Vorschuss verlangt.

Der gesamtfamiliäre Vorteil bei einer Rückauflassung wäre die Vermeidung von Schenkungssteuer, denn sowohl für Bruder als auch für Eltern beträgt der Freibetrag 20.000,-€. Ich weiss ja nicht, was die Hütte wert ist.

Ich würde die erste Wut erst mal verrauchen lassen und dann ganz in Ruhe gesamtfamiliär überlegen, wie man den Schaden begrenzen kann.

Würde der Bruder denn die Schenkung annehmen? Neben Schenkungssteuer wäre er dann für 90% der Kosten verantwortlich?

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@Andri123

Die Idee mit dem Durchatmen und Abwarten ist vielleicht gar nicht so schlecht. Die Wohnung ist etwa 300.000 Euro wert, 120.000 Euro sind noch zu bezahlen. Ob mein Bruder das annehmen würde, weiß ich nicht. Für die Kosten kann und will er aber auch nicht verantwortlich sein. Hintergrund der Schenkung war eigentlich, dass meine Eltern die Erbschaftssteuer umgehen wollten - der Notar hätte wohl argumentiert, dass die Freibeträge sich ggf. auch ändern könnten in Zukunft oder der Wert der Wohnung rapide steigen könnte. Daher wurde die Wohnung auf uns beide mit übertragen. Kosten für alles sollten meine Eltern weiter tragen (die auch in der Wohnung leben), so war es vereinbart gewesen. Aber wenn man dann feststellt, dass keine Reserven vorhanden sind, wird es grenzwertig.

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@jewelmouse1985

Dann muss man in Ruhe gucken, wie man das Problem löst. Auf jeden Fall ist ja ein Wert von 180.000,-€ vorhanden, wovon Dir 45% gehören, also 81.000,-€.

Gibt es einen Sanierungsstau oder brauchen die Eltern kurzfristig eine neue Heizungsanlage, ein neues Dach oder so was? Kann man das evtl. über Kredite /KfW laufen lassen?

Dass die Wohnung nicht mehr zu halten wäre, kann ich mir jetzt nicht vorstellen.

Falls doch, müsste eben verkauft werden. Aber ich hoffe, Ihr bekommt das anders geregelt. Jedenfalls ist es nicht hilfreich, weitere Kosten zu produzieren.

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@Andri123

Grds. könnte man über Kredite laufen lassen, aber leider wird mein Vater ins einem Alter keinen Kredit mehr erhalten, daher müsste dieser über mich laufen - also alles am Ende das gleiche Problem. Aber dennoch danke für die Hilfe...

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@jewelmouse1985
aber leider wird mein Vater in seinem Alter keinen Kredit mehr erhalten, daher müsste dieser über mich laufen

Mitnichten. Wenn ein zusätzlicher Kredit erforderlich wird, dann haben Dein Bruder und Du auch mitzureden. Warum sollte der Kredit dann nur über Dich laufen?

Eine einzelne Wohnung ist ja z. B. als eine Etagenwohnung irgendwie in ein größeres Objekt eingebettet oder? Gibt es da keine Instandhaltungsrücklagen zur z. B. eine neue Heizung oder ist es eine Etagenheizung des jeweiligen ETW-Eigentümers?

Was hat denn der "große" Wohnungskreditgeber zur Schenkung gesagt? Seid Ihr beide da jetzt auch als Schuldner "aufgenommen" worden?

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@LittleArrow

Leider haben meine Eltern nie Geld zur Seite gelegt, so dass es keine Instandsrücklagen gibt. Es gibt zwar welche durch die Eigentümergesellschaft, aber die war auch in der Vergangenheit nicht immer ausreichend. Nein, wir wurden nicht als Mitschuldner aufgenommen.

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Ups, das sollte unter die Anmerkung:

Pech gehabt. Jede Form des Verkaufs bedarf der Zustimmung durch die Eltern. Für die Teilungsversteigerung gilt dann das gleiche.

Und bei der Versteigerung wird neuer Eigentümer wer das Meistgebot abgibt.

Dazu habe ich noch eine Frage: Wäre es möglich, dass ich die Annahme der Schenkung einfach widerrufe? Eigentlich wäre es mir am liebsten, wenn ich die Wohnung ggf. später mal in Folge eines Erbes erhalte. Der Wert der Wohnung (ca. 300.000 €) übersteigt aktuell nicht die Freibeträge.

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Die Eltern waren hoffentlich so schlau sich ein Wohnungsrecht einzutragen. Dasmit umgeht man die Erbschleicher

Was jammerst du denn rum. Die Wohnung ist mehr wert als der Kredit. Und welche Reparaturen an einer Wohnung fallen schon an.

Wobei ich mich frage ob das so stimmt. Welche Bank erlaubt das überschreiben einer belasteten Wohnung an die Kinder

Gibts doch den Eltern einfach zurück - wenn die es annehmen ?