Schwester mit behinderung mit mir zusammenziehen was bekommen wir?

2 Antworten

Hallo, dies ist in der Tat eine sehr umfangreich zu beantwortende Frage. ;-)

Vorerst zu dir, du beantragst ganz normal Hartz4 Leistungen für dich und deine Schwester als " WG " ! am neuen Wohnort.

Google mal nach Hartz4 / BG / WG,   um den gravierenden Unterschied zu erkennen. 

Im Antragsformular wird u.a. auch nach Mitbewohner /Einkommen gefragt. Bei der rechtzeitigen Suche nach Wohnraum gilt eine Wohnungsgröße (zwei Personen) bis 65 m2 als angemessen.

Leistungen die speziell deine behinderte Schwester in dieser Planung zur Eigenständigkeit gewährt werden können, dazu solltest du dir unbedingt persönlich Tipps und Hilfe in einer Beratungsstelle holen. Noch bevor der Hartz4 Antrag gestellt wird ! 

Dazu lies hier vorerst diesen Ratgeber:

https://www.familienratgeber.de/finanzielle_leistungen/schwerbehinderung/grundsicherung.php

Alles Gute euch beiden ! 

Ok also wie da steht 404 euro bekommt sie und was noch ? und ihren lohn darf sie ja behalten und das wird mir alles nicht angerechnet auf mein hartz 4 ? ja es ist echt schwer da in cuxhaven die wohnungen sehr teuer sind

und wieviel bekomme ich dann für die wohnung? es gibt ja da so eine seite wo es steht aber soll ich da nach 1 person gucken was er bekommt oder für 2 personen ? bin durcheinander

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@covergirl90

@covergirl, wenn Ihr eine Wohngemeinschaft (!!) bildet, bei der die Miete hälftig geteilt wird, zahlt ja jeder seinen Teil der Miete - ganz so, wie es auch bei einer eigenen Wohnung ist. Die Kosten der Unterkunft (KdU) = Miete und Nebenkosten werden dann vom Jobcenter übernommen genauso wie bei anderen Mietern.

Du bekommst dann den Regelsatz, der nächstes Jahr aufgrund der bombastischen "Erhöhung" von 5 Eurönchen 409 € betragen wird sowie die Kosten für die KdU.

Falls Ihr dann eine Wohnung ohne fließend Warmwasser habt, gibt es dafür noch was extra (so ca. 10 Eurönchen).

Oh, fast vergessen:

Wenn eine von Euch schon Hartz IV bezieht, dann ist es wichtig, vor Unterzeichnung des Mietvertrages sich die Wohnung vom Jobcenter genehmigen zu lassen.

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Von der Rundfunkgebühr werdet Ihr befreit. Entsprechenden Antrag gibts beim Jobcenter.

Und fragt nach, ob es an Eurem Wohnort Ermäßigung für öffentliche Verkehrsmittel gibt. Wenn ja, gibt es auch dafür eine Bescheinigung vom Jobcenter.

Deine Schwester wird sich sicher noch extra beraten lassen wegen ihrer Behinderung. Falls noch nicht, dann google dazu oder fragt bei einer Sozialberatung nach (hierzu siehe meine Antwort).

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@Gaenseliesel, puh - zu Hartz IV & WG unter Geschwistern gibt es ja fast gar nichts  brauchbares im Internet. Habe glücklicherweise EINE gute Seite dazu gefunden.

Am besten immer mit Ämterlotsen an der Seite zum Jobcenter, damit gerade in diesem "knifflichen" Fall der Unterkunftsfrage nichts falsches gesagt wird.

LG cyracus

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@covergirl90

und wieviel bekomme ich dann für die wohnung? es gibt ja da so eine seite wo es steht aber soll ich da nach 1 person gucken was er bekommt oder für 2 personen ?

Die Sache mit 2 oder mehr Personen gilt für Bedarfsgemeinschaften. Das seid Ihr aber ja nicht, sondern eine Wohngemeinschaft.

Ihr seid dann also jeder 1 Person. Allerdings werdet Ihr ja Flur, Bad und Küche teilen. 1 Person darf ja eine Wohnung mit ca. 45 oder 50 qm haben. Ihr werdet ja sicher keine Wohnung mieten mit 90 oder 100 qm, sondern vielleicht eine mit vielleicht 70 / 75 / 80 qm.

Hier sind Antworten zu Deiner Frage - besonders erfahren ist VirtualSelf:

https://www.gutefrage.net/frage/hartz-4---wohnungsgroesse-einer-wohngemeinschaft

und hier VirtualSelf zur Konstellation Wohngemeinschaft mit drei Personen (Mutter + Kind und eine einzelne Person):

https://www.gutefrage.net/frage/wie-hoch-darf-miete-als-wg-bei-hartz4-sein-mit-3-personen

BG = Bedarfsgemeinschaft.

Kurioserweise ist eine einzelne Person eine Bedarfsgemeinschaft, also eine 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft (irgendwie muss man es ja schaffen, die Bürger durcheinander zu bringen). Bei dieser zweiten Antwort sind also Mutter + Kind eine Bedarfsgemeinschaft und die einzelne Person auch eine Bedarfsgemeinschaft.

Vielleicht schwirrt Dir erstmal der Kopf von all dem. Dies alles zu wissen ist aber ganz gut.

Auch von mir alles Gute für Euch beide.

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@cyracus

stimmt, beide Geschwister bilden somit trotz gemeinsame Wohnung, jede für sich eine eigenständige BG in der WG .....ist schon irgendwie irre !   ;-))

" Warum einfach, wenn es kompliziert auch geht " ?  ......lach 

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@Gaenseliesel

@Gaenseliesel, ja, die Hartz IV-Gesetze / -Vorschriften sind ein schwer zu durchdringendes Gestrüpp. Kein Wunder, dass viele Jobcenter-Mitarbeiter da selbst nicht durchsteigen, zumal bei ihnen ständig irgendwelche Änderungen eintrudeln, die sie aus Zeitgründen gar nicht alle lesen können.

Es gibt da ja Mitarbeiter, die schon länger dort arbeiten, und viele, die, kaum sind sie einigermaßen eingearbeitet, dann auch schon wieder "gegangen werden". Nicht wenige Mitarbeiter in Jobcentern wissen, dass sie sehr schnell an der anderen Seite des Schreibtisches sitzen können, nämlich selbst als "Hartzi", wenn sie ihren Vorgesetzten unbequem werden (nicht genug Gelder einsparen, zu wenig sanktionieren ...).

Kennst Du die Reportage von Wallraff "Unzumutbare Zustände"? Das haut dem Fass den Boden raus:

https://vimeo.com/122390262

Und kennst Du dies aus 2013:

Jobcenter-Chefs: Prämie für Hartz IV-Sanktionen

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-chefs-praemien-fuer-hartz-iv-sanktionen-9001579.php

Auf Gutefrage fragte ein User, ob er den für ihn zuständigen Jobcenter-Mitarbeiter bei dessen Vorgesetzten lobend erwähnen soll - und um den aber zu schützen, rate ich ihm dringend davon ab:

http://www.gutefrage.net/frage/positive-bewertung-fuer-jobcenter-mitarbeiter?foundIn=answer-listing#answer-160770229

Tja, da kann man nur mit dem Kopf schütteln ...

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Ergänzend zur Antwort von Gaenseliesel:

Zu Bedarfsgemeinschaft google so und/oder lies dies:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

ebenso zur Haushaltsgemeinschaft:

https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsgemeinschaft

Hier wird sehr gut erklärt

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft, was eine Haushaltsgemeinschaft?

http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/bedarfsgemeinschaft.html

Weil Ihr Geschwister seid, gehen die Jobcenter gerne davon aus, dass Ihr Euch finanziell unterstützt, gemeinsam wirtschaftet und füreinander einsteht, wenn es einem von Euch finanziell (aus welchen Gründen auch immer) schlecht geht.

Wichtig ist, deutlich zu machen, dass Ihr genau das nicht macht. Ihr wirtschaftet nicht zusammen, sondern jeder hat seinen Haushalt (das geht auch in einer Wohngemeinschaft mit einem Kühlschrank, einem Herd ...). - Zur

Wohngemeinschaft in Verbindung mit Hartz IV mit Geschwistern

ist im Internet wenig brauchbares zu finden. Nur diese Info ist wirklich interessant:

WG, Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?

http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/19776-wg-haushaltsgemeinschaft-oder-bedarfgemeinschaft/

Interessant ist dieses Urteil vom Hessischen Landesgericht, von dem hier berichtet wird (dort geht es um Mann + Frau, Ihr seid Geschwister, die Aussagen sind dennoch interessant):

Hartz IV: Neues zu Bedarfsgemeinschaften

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697dd0b4de01.php

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Empfehlenswert ist es, wenn Ihr Euch von einer Sozialberatung beraten lasst. Du hast ja nun schon ein gutes Polster an Informationen, das Euch hilfreich ist. - Google mit

sozialberatung

und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).

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Wohnt Ihr zusammen als Wohngemeinschaft, können Kontrollettis auftauchen, die prüfen wollen, ob Ihr tatsächlich eine Wohngemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft seid. Solche Kontrollettis kommen gerne früh. - Die müsst Ihr nicht sofort reinlassen. Vereinbart dann freundlich einen zeitnahen Termin mit denen. - Zu dem Termin könnt Ihr Euch dann begleiten / unterstützen lassen von einem erfahrenen Beistand (dazu gleich mehr). - Auch wenn Ihr beim Jobcenter Euer Zusammenwohnen erklärt, ist es sehr empfehlenswert, solch einen erfahrenen Beistand an der Seite zu haben.

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Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem
mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen.
(Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben
rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen,
in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere
Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses
Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift
bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet
werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch,
eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie
eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene
Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden,
was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die
Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache
zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche
Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei
Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. - In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lies auch dies:

Mehrbedarf Hartz IV

http://www.gegen-hartz.de/mehrbedarf-hartz-iv.html

und dies:

Wohnungsgrößen für Menschen mit Behinderung

https://www.myhandicap.de/barrierefrei-wohnen/wohnformen/wohnungsgroessen-quadratmeter-behinderung/

Es ist sehr gut, dass Du Dich erstmal behördenunabhängig erkundigst, was Hartz IV & Jobcenter angeht. Zum einen werden die Mitarbeiter in den Jobcentern angehalten, möglichst viel Geld zu sparen, wobei die sich nicht immer an die Gesetze halten. Und hinzu kommt, dass viele Mitarbeiter in Jobcentern sich in den Gesetzen, nach denen sie ja handeln sollen, gar nicht auskennen. 

Deshalb ist es ja auch gerade in Eurem Fall so wichtig zu wissen, dass es die ehrenamtlichen Beistände / Ämterlotsen gibt.

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@cyracus

Hallo cyracus :-) ! 

ja stimmt, es gibt schon kaum etwas Brauchbares im Netz betr. HARTZ4 u. Geschwister WG und so rein gar nichts speziell zu dieser Situation, der Behinderung.

Ich war zwischenzeilich, analog zu dir anscheinend, häufig im Internet auf der Suche nach praktikablen Lösungen für das Geschwisterpaar. Hilfreiche Links z.B. , damit man das Mädchen nicht zusätzlich, unnötigerweise von A  nach  B schickt.

DH ! du hast den Beiden schon wieder eine ganze Palette Tipps an die Hand gegeben, sehr schön ! Die beiden haben scheinbar ein inniges Verhältnis als Geschwister, das findet man auch nicht so häufig. In solch einem Fall hilft man doppelt gern !!!  :-)

couvergirl90 kann sich ja wieder melden, sollte es bei der Umsetzung ihrer Pläne Probleme geben.

Gruß! 

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@Gaenseliesel

Ja, ich bin auch erstaunt, dass es so wenig im Netz zu diesem Thema gibt.

Und auch ich bin positiv berührt von der Geschwisterliebe, von der uns hier berichtet wird.

@covergirl, wenn Du zu diesem Thema weitere Hilfe benötigst, schreib uns dies in Form eines Kommentars unter unsere Antworten. Dann werden wir ja automatisch per Email benachrichtigt.

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