Einzug des volljährigen Sohnes in die Mietwohnung des Vaters?

4 Antworten

Nochmal deutlicher: Der Sohn muss nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden. Das ist nicht notwendig und darauf haben beide Seiten keinen Anspruch.

Du darfst ihn aber aufnehmen und der Vermieter muss dem zustimmen.

Soweit es durch den Zuzug des Sohnes nicht zur Überbelegung der Wohnung kommt, muss der Vermieter es hinnehmen. Er kann max. die personenabhängigen Nebenkostenvorauszahlungen nach oben korrigieren.

Wieso sollter der Sohn in den MV mit aufgenommen werden.

Sohn zieht ein, dieses teilt man dem VM mit, damit dieser die NK anpasst, das war es auch schon.

Das kann der VM nicht verbieten, es sei denn, die Wohnung ist für die Aufnahme dieser weiteren Person zu klein!

Einen Anspruch darauf, dass der Sohn mit in den MV aufgenommen wird, gibt es nicht!

Höchstens überbelegung.

Ansonsten muss der VM bei Familienzuzug in gerader Linie(Eltern,Grosseltern, Kinder) zustimmen.