Eheleute mit unterschiedlichem Erstwohnsitz?

1 Antwort

Das Steuerrecht fragt nicht nach Erst- und Zweiwohnsitz, sondern nach der Ehewohnung.

Du schreibst etwas von Meldeadressen, aber leider hast Du die wirklich wichtigen Informationen weggelassen.

  1. Wer arbeitet wo?
  2. Wenn Du bei Deiner Verlobten wohnst, ist das vermutlich die Ehewohnung. Bist Du die Woche über bei Deiner Arbeit (in deren Nähe)?
  3. Die gemeinsame Steuererklärung reicht ihr beim Finanzamt ein, in dessen Bezirk sich die Ehewohnung befindet.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung