Eheleute mit unterschiedlichem Erstwohnsitz?
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Meine Verlobte und ich leben derzeit gemeinsam an ihrem Erstwohnsitz in Niedersachsen. Ich selbst bin dort mit Zweitwohnsitz angemeldet, jedoch mit Erstwohnsitz in Bayern. Hauptsächliche Gründe dafür ist meine ETW, die Ausübung des Umgangsrechts mit meinen aus erster Ehe stammenden Kindern (je ein Wochenende pro Monat und Teile der Ferien) und auch die gemeinsame Nutzung der Wohnung in Bayern an in etwa 80-100 Tagen im Jahr. Meine Verlobte hat umgekehrt ihren Zweitwohnsitz ebenfalls in Bayern angemeldet. Zudem ist aus beruflichen Gründen noch nicht klar, wo wir in etwa in 5 Jahren unseren Lebensmittelpunkt finden werden.
1.) Können wir beide nach einer Eheschließung unsere Erstwohnsitze behalten?
2.) Wie verhält es sich beim Einreichen der Einkommenssteuererklärung? Haben wir jeder "getrennt" bei seinem am Erstwohnsitz zuständigen Finanzamt einzureichen?
Vielen Dank!
1 Antwort
Das Steuerrecht fragt nicht nach Erst- und Zweiwohnsitz, sondern nach der Ehewohnung.
Du schreibst etwas von Meldeadressen, aber leider hast Du die wirklich wichtigen Informationen weggelassen.
- Wer arbeitet wo?
- Wenn Du bei Deiner Verlobten wohnst, ist das vermutlich die Ehewohnung. Bist Du die Woche über bei Deiner Arbeit (in deren Nähe)?
- Die gemeinsame Steuererklärung reicht ihr beim Finanzamt ein, in dessen Bezirk sich die Ehewohnung befindet.