Einkommen meiner Freundin?
Hallo. Ich habe immer den Unterhalt gezahlt. Aufgrund meiner Verdienste nicht den vollen Satz. Jetzt bin ich seit knapp 8 Wochen in einer Reha und musste die Unterhaltszahlung um knapp 3 Wochen verschieben. Die Mutter ist natürlich zum Amt gelaufen und hat uvg beantragt. Der Junge wird diesen Monat 16 Jahre alt. Vor 6 Jahren habe ich mir ein neues Leben aufgebaut und wir haben jetzt mit meiner Freundin eine 6 Monate alte Tochter. Meine Freundin verdient sehr gut. Muss ich ihr Einkommen bei Uvg angeben? Sie hat doch nichts mit meiner Vergangenheit zu tun. Danke für die Antworten....
2 Antworten
Das Einkommen (D)einer (jetzigen) Freundin / Lebensgefährtin ist hinsichtlich Unterhaltsforderungen eines weiteren Kindes irrelevant.
Dann bist Du auch gegenüber der Freundin unterhaltspflichtig. Aber diese muß den Unterhalt auch einfordern, dann würde sie mit der anderen Mutter gleichgestellt werden.
Danke für die Antwort. Wir wohnen aber auch zusammen. Ich möchte einfach nicht, dass meine aktuelle Freundin für meine Vergangenheit verantwortlich gemacht wird.
Deine Freundin wird dadurch doch nicht für Deine Vergangenheit verantwortlich gemacht, sie wird nur der Mutter des anderen Kindes gleichgestellt. Wenn Du das nicht willst, mußt Du den Prozess abwarten, den die Mutter des anderen Kindes losgetreten hat. Dann wird der Sachverhalt sowieso herauskommen.
Das Einkommen Ihrer Lebensgefährtin spielt bei der Einkommensermittlung zum Ehegattenunterhalt keine Rolle, gleichgültig, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Ihre Lebensgefährtin ist und wird weder gegenüber Ihrem Sohn, noch gegenüber Ihrer Exfrau unterhaltspflichtig.
Hallo. Danke für die Antwort. Ist meine Freundin auch nicht mir gegenüber Unrerhaltspflichtig, da wir gemeinsam wohnen und eine gemeinsame Tochter haben.?
"Vor 6 Jahren habe ich mir ein neues Leben aufgebaut und wir haben jetzt mit meiner Freundin eine 6 Monate alte Tochter."
also du schreibst hier nicht Hinweise bezüglich deiner Wohnverhältnisse...unterhaltspflichtigkeit wäre nur gegeben, wenn deine Freundin arbeitet und die Tochter bei dir leben würde, im Unterhaltsrecht gilt ja die Regel " der eine erfüllt durch Erziehung, der andere durch Unterhaltsgeld"
Aber das scheint ja bei dir nicht der Fall zu sein...dann wäre deine angabe" verdient gut" auch ungenau....auch bei guten Verdienern gibt es einen Selbstbehalt und andere Faktoren, die über die Höhe eines Unterhalts in eine Berechnung einfliessen.
Aber da kann ich nicht folgen....wenn man schreibt neues leben aufgebaut, wieso ist das Kind dann bei dir und kommst auf die Idee unterhalt zu fordern?
Es tut mir leid, wenn ich mich undeutlich ausgedrückt habe. Ich versuche es nochmal. Der Unterhaltsvorschuss wird von meiner Ex bezogen. Der Junge ist schon 16 Jahre alt. Die Mutter von dem hat kein Bock zu arbeiten und hat nur eine Teilzeitstelle, weil das jobcenter Stress gemacht hatte. Sie ist aktuell aus dem Leistungsbezug raus.
Mein neues Leben habe ich mir vor 6 Jahren mit meiner jetzigen Freundin aufgebaut. Sie arbeitet und verdient Netto 3350 EU. Ich erhalte Alg I, da ich seit 2021 krank bin und ausgesteuert wurde. Somit sollte ich mich um unsere kleine Tochter kümmern. Von unserem neuen glücklichen Leben weiß die Vergangenheit nicht. Ich habe nur Angst, dass das Land bei der Berechnung der Rückzahlung des Uvgs auf die Idee kommt das Einkommen meiner Freundin zu berücksichtigen.
Das Einkommen Ihrer Lebensgefährtin spielt bei der Einkommensermittlung zum Ehegattenunterhalt keine Rolle, gleichgültig, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Ihre Lebensgefährtin ist und wird weder gegenüber Ihrem Sohn, noch gegenüber Ihrer Exfrau unterhaltspflichtig.
das ist doch völlig egal, was die verdient....wichtig wäre mal zu wissen was dein Einkommen wäre, das deiner Freundin ist eh egal....du hast, soviel ich weiß 1379 Euronen Selbstbehalt...das ander ist der Unterhalt....wenn deine Ex Frau Unterhaltsvorschuß beantragt hat, kann es sein, das das Jugendamt versuchen wird einen Titel zu erreichen... oder den Unterhaltsvorschuß direkt vom Arbeitsamt zu holen, das war bei mir damals der Fall... ich war damals fast 5 jahre krank...5ops... dauerhaft eingeschränkt mein Knie...da war bei mir unterhaltsmässig nix mehr zu holen
"Der Junge ist schon 16 Jahre alt."
na dann beginnen in 2 jahre für deine Ex harte Zeiten
Sie hat mir das Kind untergejubelt, deshalb habe ich da kein Mitleid. Ich habe 1295 EU alg I. Die Frau vom Land meinte ich habe nur einen Selbstbehalt von 1180 Euro da ich nicht arbeite.
Das wäre sie max. in Verbindung auf Mittellosigkeit Deiner Person - sprich Bedürftigkeit und Bürgergeldbegehren.
Guten Morgen. Danke für die Antwort.
Ist es auch so, wenn wir ein gemeinsames Kind haben.?