Eingliederungshilfe Rückforderung?

1 Antwort

Hier mal zwei interessante links.

Du meinst wahrscheinlich die "normale" Unterhaltspflicht gem. BGB, die bei einem gesunden jungen Menschen unter den beschriebenen Bedingungen (kümmert sich nicht um Ausbildung etc.) wohl nicht mehr greifen würde.

Hier geht es aber um SGB. Ich würde diese Forderungen wohl einfach akzeptieren, zumal sie sich doch in engen Grenzen halten (ca. 30,- Euro).

https://www.anwalt.de/rechtstipps/-a-sgb-viii-eingliederungshilfe-kostenbeitraege-und-unterhalt_024066.html

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Eingliederungshilfe-fuer-Behinderte-104.html