Stellt Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung eine vollständige Erfüllung dar?
Eine Geldforderung wird gegen mich erhoben, die ich nicht einsehe, dass sie berechtigt ist. Ich brauche aber Zeit, um die Berechtigung festzustellen. Kann ich daher unter dem Vorbehalt der Rückforderung zahlen oder stellt dies keine ordnungsgemäße Erfüllung dar mit der Folge, dass der Gläubiger die Zahlung zurückweisen kann?
2 Antworten

Eine Zahlung unter Vorbehalt kann nie die ordnungsgemäße Erfüllung sein, weil ja die Rückforderung im Raum steht. Sie verhindert lediglich erstmal klage udn Vollstreckung und gibt Zeit zur Klärung.
Man sollte aber beachten, dass es Fälle gibt, wo man auch die Vorbehaltszahlung Rechte verliert (Mietnebenkosten).
Vielleicht hilft dieser Artikel noch weiter:
http://srbg.de/was-bedeuted-eine-zahlung-unter-vorbehalt.html

Ich meine schon, dass das eine Erfüllung ist. Vielleicht bleibt dir gar nichts anderes übrig, als zur Sicherheit schnellst möglich zu zahlen. du musst dann den Vorbehalt machen, weil du ansonsten durch eine uneingeschränkte Zahlung die Forderung anerkennen könntest. Das willst du ja verhindern, so dass du später, wenn sich tatsächlich die Unbegründetheit der Forderung herausstellt, die Zahlung zurückverlangen kannst.